Folgende Situation:
Seit 2005 betätige ich mich nebenberuflich selbständig als Webdesigner. Meinen Gewinn (fällt unter die Kleinunternehmerregelung) habe ich selbstverständlich jedes Jahr ordnungsgemäß bei der Einkommenssteuererklärung angegeben. Das Finanzamt hat mich als "gewerblich" eingestuft, aber nie von mir einen Gewerbeschein oder ähnliches verlangt. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass es eher ein "Kavaliersdelikt" ist, die Gewerbeanmeldung vergessen zu haben, da ich ja keine Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer unterschlage (aufgrund des geringen Gewinns). Habe aus Unwissenheit es einfach nicht als so wichtig angesehen.
Der Umfang der Nebentätigkeit beträgt derzeit ca. 10h/Woche.
Ich bin im Moment auch noch hauptberuflich angestellt mit 25h/Woche, jedoch endet diese Tätigkeit zum 31.12., dann werde ich arbeitslos.
Im nächsten Jahr möchte ich die nebenberufliche Selbständigkeit zum Haupterwerb ausbauen und hoffe dabei auf den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt.
Meine konkreten Fragen:
- Spielt es für die Berechnung meines ALG-Freibetrages für selbständige Nebentätigkeiten (denn, soweit ich informiert bin, hat man den in Höhe der in den letzten 12 Monaten nebenberuflich verdienten Einnahmen) eine Rolle, dass ich keinen Gewerbeschein besitze? Durch Einkommenssteuerbescheide kann ich ja nachweisen, dass ich nebenberuflich tätig war und dies auch ordnungsgemäß angegeben habe...
- Kann bzw. muss ich das Gewerbe nachträglich anmelden?
- Wenn ja, wann wäre der beste Zeitpunkt dazu? Für den Gründungszuschuss darf ich ja erst gründen, NACHDEM die Arbeitslosigkeit eingetreten ist (also nicht vor dem 2.1.).
- Kommt wegen der aus Unwissenheit vergessenen Gewerbeanmeldung ein Bußgeld auf mich zu? Wenn ja, in welcher Höhe?
Danke für die Antworten!
- buttermilch