Gewerbeanmeldung vergessen....

Gewerbeanmeldung vergessen....

Beitragvon buttermilch am 11.11.2009, 12:49

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Folgende Situation:

Seit 2005 betätige ich mich nebenberuflich selbständig als Webdesigner. Meinen Gewinn (fällt unter die Kleinunternehmerregelung) habe ich selbstverständlich jedes Jahr ordnungsgemäß bei der Einkommenssteuererklärung angegeben. Das Finanzamt hat mich als "gewerblich" eingestuft, aber nie von mir einen Gewerbeschein oder ähnliches verlangt. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass es eher ein "Kavaliersdelikt" ist, die Gewerbeanmeldung vergessen zu haben, da ich ja keine Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer unterschlage (aufgrund des geringen Gewinns). Habe aus Unwissenheit es einfach nicht als so wichtig angesehen.

Der Umfang der Nebentätigkeit beträgt derzeit ca. 10h/Woche.

Ich bin im Moment auch noch hauptberuflich angestellt mit 25h/Woche, jedoch endet diese Tätigkeit zum 31.12., dann werde ich arbeitslos.

Im nächsten Jahr möchte ich die nebenberufliche Selbständigkeit zum Haupterwerb ausbauen und hoffe dabei auf den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt.

Meine konkreten Fragen:
- Spielt es für die Berechnung meines ALG-Freibetrages für selbständige Nebentätigkeiten (denn, soweit ich informiert bin, hat man den in Höhe der in den letzten 12 Monaten nebenberuflich verdienten Einnahmen) eine Rolle, dass ich keinen Gewerbeschein besitze? Durch Einkommenssteuerbescheide kann ich ja nachweisen, dass ich nebenberuflich tätig war und dies auch ordnungsgemäß angegeben habe...
- Kann bzw. muss ich das Gewerbe nachträglich anmelden?
- Wenn ja, wann wäre der beste Zeitpunkt dazu? Für den Gründungszuschuss darf ich ja erst gründen, NACHDEM die Arbeitslosigkeit eingetreten ist (also nicht vor dem 2.1.).
- Kommt wegen der aus Unwissenheit vergessenen Gewerbeanmeldung ein Bußgeld auf mich zu? Wenn ja, in welcher Höhe?

Danke für die Antworten!

- buttermilch
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Re: Gewerbeanmeldung vergessen....

Beitragvon garbs am 11.11.2009, 20:36

buttermilch hat geschrieben:...Kommt wegen der aus Unwissenheit vergessenen Gewerbeanmeldung ein Bußgeld auf mich zu? Wenn ja, in welcher Höhe?...


Servus,

also - du nimmst auch jedes Fettnäpfen mit, oder? :mrgreen:
Das Bußgeld kann bis zu 5.000,- teuer werden. Und die IHK möchte sicherlich auch noch die Hand aufhalten.
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Re: Gewerbeanmeldung vergessen....

Beitragvon buttermilch am 12.11.2009, 11:23

Nee, kein Bußgeld. War heute bei der Stadt und habe ordnungsgemäß das Gewerbe angemeldet - 4 Jahre rückwirkend. Da ich mich selbst gemeldet habe und nicht aufgefordert bin, fällt auch kein Bußgeld an. Glück gehabt! :D
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Re: Gewerbeanmeldung vergessen....

Beitragvon NadineScholz am 21.01.2010, 23:03

Hallo, habe folgendes Problem:
Gewerbe im Jahr 1990 angemeldet, bin selbständig, zahle Umsatzsteuer usw. usw. alles OK.
Umzug im Jahr 1992, somit Ummeldung bei Gewerbeamt, Finanzamt usw., zahle Steuern, Gewerbesteuer, bekomme Post vom statistischen Landesamt usw. usw. also alles OK.
Nun (2010) kam ein Brief vom Ordnungsamt mit dem Text "...das kein Gewerbe bestehe und
eine Gewerbeanmeldung zur erbringen sei". Ja wie kann das sein ?
Leider kann ich keinen Nachweis für die Ummeldung im Jahr 1992 finden - habe ich das damals etwa
vergessen ???
Ich habe nur die Kopie der Gewerbeanmeldung von 1990.
Was ist zu tun, was kann mir blühen ?? Ist meine Ummeldung dort verloren gegangen, soll ich das Gewerbe einfach neu anmelden oder rückwirkend nur ummelden.
Freue mich auf jede Antwort.

Nadine
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Re: Gewerbeanmeldung vergessen....

Beitragvon ReiTonto am 11.08.2011, 14:46

Hallo Buttermilch,

ich bin heute zu 180,-- € Bußgeld verdonnert worden weil ich fast 3 Jahre zu spät mein Gewerbe (Um-)Angemeldet habe. Ebenfalls ohne Aufforderung. Wo steht das, dass das Bußgeld nur fällig wird wenn man aufgefordert wird? Ich habe mein Gewerbe Abgemeldet um in einer anderen Gemeinde desselben Landkreises anzumelden. Die Abmeldung habe ich gemacht aber nicht die Anmeldung. :mrgreen:
ReiTonto
 
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