Re: Gewerbeanmeldung und Eintrag Handwerkskammer
von mgb-consulting am 22.12.2009, 21:17
Hallo ...
genug spekuliert... in der Handwerksordnung ist definitiv geregelt, was was ist!
"Fotograf" ist nach der Novellierung der Handwerksordnung zum 01.01.2004 kein zulassungspflichtiges Handwerk mehr mit Meisterzwang, sondern ein sogenanntes zulassungsfreies Handwerk gemäß Anlage B Nr. 38 der Handwerksordnung.
Hier gibt es keinen Meisterzwang mehr, aber es ist dennoch möglich seine Meisterprüfung fakultativ abzulegen, um sein Ansehen bei den Kunden zu stärken.
Die Anmeldung bei der HwK ist zwingend erforderlich, allerdings erfolgt die Eintragung nicht in der Handwerksrolle, sondern im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke im Zuständigkeitsbereich.
Die Anmeldung hat unverzüglich, d.h. mit Beginn des Gewerbes zu erfolgen:
§ 18 HwO (1) Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen.
Nicht durch die Gewerbeanmeldung wird man Mitglied bei der HwK, sondern durch die Anmeldung bei der HwK wird man Mitglied der HwK und zahlt selbstverständlich auch angemessene Beiträge. Existenzgründer sind von Beiträgen im ersten Jahr vollständig freigestellt, bis zum dritten Jahr teilweise.
Wofür man Beiträge zahlt, fragt man sich allerdings stets nur dann, wenn man die Hilfe der HwK noch nicht in Anspruch genommen hat, im Bedarfsfall lernt man diese Hilfe schnell zu schätzen, ebenso wie bei der IHK.
Nur weil der Begriff "Kleinunternehmer" verwendet wurde... der in der Handwerksordnung verwendete Begriff "Kleinunternehmer" hat absolut nichts mit dem Kleinunternehmer zu tun, der im Umsatzsteuerrecht vorkommt.
In der Handwerksordnung ist damit eine Sonderregelung gemeint, nach der diejenigen Betriebe eintragungsfrei gestellt werden, die unwesentliche Tätigkeiten in einem ansonsten zulassungspflichtigen Handwerk ausüben.
Diese Betriebe werden als Kleinunternehmer bezeichnet, es hat aber absolut nichts mit dem Umsatzsteuerrecht zu tun!
MfG
MGB-Consulting