Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen:
für mich steht es schon seit längerem fest, dass ich mich mittel- bis langfristig selbstständig machen möchte. Zu Zeit befinde ich mich allerdings noch im Studium, habe bezüglich dieses Themas jedoch schon ein paar Bücher gelesen.
Ich möchte klein anfangen und z.B. erstmal T-Shirts bei ebay verkaufen. Wie ich mich bereits schon informiert habe, muss man dazu ein Gewerbe anmelden, bei seinem zuständigen Gewerbeamt. Wenn man dann als Kleinunternehmer ein Einzelunternehmen betreiben will (also z.B. die ebay-Sache), wars das auch schon, so wie ich das verstanden habe (Umsatzsteuer und so was kommt erst ab bestimmten Umsatz).
Jetzt meine Frage:
Wie sieht es denn aus, wenn ich dann irgendwann mich Vollzeit selbstständig machen möchte und eine andere Tätigkeit aufnehmen möchte, z.B. im produzierenden Gewerbe tätig sein möchte (aber dennoch erstmal Einzelunternehmer), kann ich das dann mit meine alten Gewerbeanmeldung machen, oder muss man das neue Gewerbe noch mal anmelden? Ich habe bereits gehört, dass es die Möglichkeit gibt, das Gewerbe auf dem Formular „umzumelden“. Dies wäre dann ja zu tun.
Und wie sähe dass aus, wenn ich beide Tätigkeiten parallel laufen lassen möchte. Brauch man dann zwei gesonderte Gewerbeanmeldungen?
Und spricht eigentlich etwas dagegen, wenn man weiß, dass man sich irgendwann in der nächsten Zeit selbstständig machen will, schonmal „vorsorglich“ eine Gewerbe anzumelden, obwohl noch nicht sicher ist, wann genau es starten soll (aber die Art des Gewerbes schon feststeht). Kann man dann auch als Aufnahmezeitpunkt der Gewerbetätigkeit das aktuelle Datum nehmen, obwohl man dann tatsächlich erst in einem halben oder einem ganzen Jahr anfängt? Spräche da was dagegen?
Danke schonmal im Voraus für alle Antworten!