Gewerbeanmeldung - einmalige Sache?

Gewerbeanmeldung - einmalige Sache?

Beitragvon ocram87 am 10.11.2009, 23:45

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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen:

für mich steht es schon seit längerem fest, dass ich mich mittel- bis langfristig selbstständig machen möchte. Zu Zeit befinde ich mich allerdings noch im Studium, habe bezüglich dieses Themas jedoch schon ein paar Bücher gelesen.

Ich möchte klein anfangen und z.B. erstmal T-Shirts bei ebay verkaufen. Wie ich mich bereits schon informiert habe, muss man dazu ein Gewerbe anmelden, bei seinem zuständigen Gewerbeamt. Wenn man dann als Kleinunternehmer ein Einzelunternehmen betreiben will (also z.B. die ebay-Sache), wars das auch schon, so wie ich das verstanden habe (Umsatzsteuer und so was kommt erst ab bestimmten Umsatz).

Jetzt meine Frage:

Wie sieht es denn aus, wenn ich dann irgendwann mich Vollzeit selbstständig machen möchte und eine andere Tätigkeit aufnehmen möchte, z.B. im produzierenden Gewerbe tätig sein möchte (aber dennoch erstmal Einzelunternehmer), kann ich das dann mit meine alten Gewerbeanmeldung machen, oder muss man das neue Gewerbe noch mal anmelden? Ich habe bereits gehört, dass es die Möglichkeit gibt, das Gewerbe auf dem Formular „umzumelden“. Dies wäre dann ja zu tun.

Und wie sähe dass aus, wenn ich beide Tätigkeiten parallel laufen lassen möchte. Brauch man dann zwei gesonderte Gewerbeanmeldungen?

Und spricht eigentlich etwas dagegen, wenn man weiß, dass man sich irgendwann in der nächsten Zeit selbstständig machen will, schonmal „vorsorglich“ eine Gewerbe anzumelden, obwohl noch nicht sicher ist, wann genau es starten soll (aber die Art des Gewerbes schon feststeht). Kann man dann auch als Aufnahmezeitpunkt der Gewerbetätigkeit das aktuelle Datum nehmen, obwohl man dann tatsächlich erst in einem halben oder einem ganzen Jahr anfängt? Spräche da was dagegen?

Danke schonmal im Voraus für alle Antworten!
ocram87
 
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Re: Gewerbeanmeldung - einmalige Sache?

Beitragvon garbs am 11.11.2009, 20:01

Servus,

sich selbständig machen als Selbstzweck ist kein Thema. Ab zum Gewerbeamt, Gewerbeschein holen und die Kosten dafür bezahlen. Fertig. Ab jetzt bist du Selbständig. Auf dem Papier.

Welche Leistung möchtest du denn am Markt anbieten? Was machst du anders als die anderen, warum sollten die Kunden jetzt bei dir kaufen?

Mal ehrlich, mit T-Shirts bei eBay wirst du nichts mehr reissen.

Was deine andere Frage betrifft: Wenn du erstmal Unternehmer bist, ein Gewerbe betreibst und am Geschäftsleben teilnimmst, dann wird deine Situation auch konkreter. Entsprechend wird auch die Qualität der Antwort besser. Im Moment kann ich nur sagen: Ja und Nein, es kommt darauf an...

Darf ich neugierig sein und fragen: "Was studierst du?"
garbs
 
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Re: Gewerbeanmeldung - einmalige Sache?

Beitragvon ocram87 am 11.11.2009, 23:43

hi,

danke für die Antwort!

ja das mit den t-shirts bei ebay war auch sehr allgemein gehalten, das muss ich zugeben ;)
sollen nicht nur einfache t-shirts sein, sondern ich denke da eher an ausgefallenen fußballtrikots, die es bisher so nicht gibt...aber das ist ja nebensächlich, mich interessiert ja erstmal, wie es aussieht, wenn mir die ebay-Tätigkeit nach dem Studium nicht mehr reicht und ich mich Vollzeit in einem anderen Zweig, z.B. dem produzierendem Gewerbe selbstständig machen möchte, sagen wir zum Beispiel mal, keine Ahnung ich erfinde ein neues innovatives Werkzeug, und verkaufe dies. Muss ich da nur das Gewerbe in der alten Gewerbeanmeldung ändern oder brauch ich eine völlig neue.

Oder kann man sogar beider Tätigkeiten in zwei verschiedenen Gewerben parallel mit einer Gewerbeanmeldung laufen lassen?

Un dann würde mich halt interessieren wie das ist wenn ich schonmal "provisorisch" jetzt ein Gewerbe anmelde, aber z.B. mit dem ebay-Verkauf erst in unbestimmter (aber zeitnaher zeit, z.b 1/2 oder ganzes Jahr) anfangen möchte.

Ach ja und dann noch zu deiner Frage: ich studiere BWL mit dem Schwerpunkt Logistik, aber nicht an einer klassischen Uni, sondern an einer Berufsakademie,d.h. ich habe auch ein Ausbildungsunternehmen und habe in dreimontigem Wechsel Theorie und Praxis.

Danke nochmal und auf weiterer Anworten würde ich mich freuen;)
ocram87
 
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Re: Gewerbeanmeldung - einmalige Sache?

Beitragvon garbs am 15.11.2009, 18:28

ocram87 hat geschrieben:...Un dann würde mich halt interessieren wie das ist wenn ich schonmal "provisorisch" jetzt ein Gewerbe anmelde, aber z.B. mit dem ebay-Verkauf erst in unbestimmter (aber zeitnaher zeit, z.b 1/2 oder ganzes Jahr) anfangen möchte....


Ja, dann geh doch mal zum Gewerbeamt und hol dir einen G-Schein. Dann wirst du erfahren, "wie das ist". Das kann man nicht vermitteln, wie das ist. Das musst man selber machen.

Ist so ähnlich wie die heiße Herdplatte. Wenn ich dir sage, dass sie heiß ist, kann ich dir nicht vermitteln, wie das so ist. Wenn du es herausfinden willst, musst du sie selbst anlangen.

Welchen Vorteil versprichst du dir davon, wenn du heute ein Gewerbe anmeldest und nicht zum "handeln" anfängst? Hol dir doch einfach den G-Schein, wenn du soweit bist!

Hmm...auf BWL hab ich getippt. Du gehörst wohl auch eher zu den "kreativen Denkern", ja? Das sind die Leute, die den Dozenten nicht wirklich zuhören, sondern so nebenbei Gründungsideen wälzen und Konzepte dafür erstellen... :mrgreen:
garbs
 
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