Fragebogen Finanzamt

Fragebogen Finanzamt

Beitragvon key_west1178 am 11.10.2008, 10:53

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Hallo Zusammen,

ich habe Mitte September ein Gewerbe angemeldet. Bis heute habe ich diesen Erhebungsfragebogen noch nicht erhalten.

Wie lange dauert es denn in der Regel, bis man diesen bekommt?

Des Weiteren habe ich nun eine Frage, wie ich mit dem Thema Umsatzsteuervoranmeldung umgehen soll? Ab dem 10. eines Monats muss diese ja erfolgt sein. Allerdings ohne diese Erhebung?

Wie soll ich mich verhalten?

Danke im Voraus

Grüße

Key_West
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Re: Fragebogen Finanzamt

Beitragvon Hendy84 am 08.11.2009, 17:04

Ähnliches interessiert mich auch, habe auch mein (nebenberufliches) Gewerbe angemeldet und diesen Fragebogen des Finanzamts, geschweige denn die Steuernummer, noch nicht erhalten. Wie lange dauert das in der Regel? Ab wann weiß man, ob man "vergessen" wurde? Gibt es eine Möglichkeit, den Vorgang zu beschleunigen? Denn eigentlich wollte ich ab Ende diesen Monats die ersten Rechnungen stellen, brauche dazu ja aber diese Steuernummer.
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Re: Fragebogen Finanzamt

Beitragvon garbs am 08.11.2009, 20:55

Servus,

puh - manche haben es echt eilig, ihr Geld dem Finanzamt in den Rachen zu werfen... :wink:

Spaß beiseite: dafür gibt es keine festen Fristen, die mir bekannt wären. Die letzte persönliche Erfahrung von mir (Gründung Ende August) hat nicht mal 10 Tage gedauert. Dann lag der Brief vom Finanzamt auf dem Tisch.

Sachlich gesehen haben aber die von euch angesprochenen Vorgänge nichts miteinander zu tun.

Du kannst jederzeit eine RG ausstellen, bei FA.NR. kommt einfach nur "beantragt" rein und gut ist. Sobald du später mal deine echte St.Nr. hast, schickst du die Rechnung einfach nochmal als "Kopie".

Auch eine USt.Erklärung kannst du mit der Angabe "vorläufig" im Feld für die Steuernummer abgeben. Du wirst staunen, wie schnell sich dann auf einmal der Behördenapparat bewegen kann. In einem ähnlichen Fall bei einem anderen Gründungsvorgang von mir hat es grade mal 3 Tage gedauert, bis dann ein Schreiben von meinem Sachbearbeiter in der Post war. :mrgreen:
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Re: Fragebogen Finanzamt

Beitragvon P.Spielmann am 09.11.2009, 10:12

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man sich auch auf den Seiten des Finanzamts herunterladen. Wenn man nicht warten will spricht nichts dagegen selbst tätig zu werden.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034250

Schöne Grüße
ps
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Re: Fragebogen Finanzamt

Beitragvon Hendy84 am 09.11.2009, 10:32

Merci, hab's mir gerade mal runtergeladen. Was soll man denn da bei Punkt (2) Steuernummer eintragen, wenn man doch die Steuernummer noch gar nicht erhalten hat? Auch einfach frei lassen?
Und bei Punkt (10) Identifikationsnummer, geht es da um die USt-ID oder gar um die TIN?

Schöne Grüße,
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Re: Fragebogen Finanzamt

Beitragvon Hendy84 am 09.11.2009, 10:58

Und noch eine Frage: Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, bei Punkt (94) aus "Nichtselbständiger Arbeit", soll ich da mein Einkommen aus meinem hauptberuflichen Angestelltenverhältnis (denn ich betreibe das Gewerbe ja nur nebenberuflich) eintragen?
Und falls ja, den jährlichen Brutto- oder Nettolohn?
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Re: Fragebogen Finanzamt

Beitragvon P.Spielmann am 09.11.2009, 11:03

Hallo,

das Feld Steuernummer kann man einfach frei lassen, oder die der ESt eintragen.
Bei Identifikationsnummer kommt Deine private Identifikationsnummer rein.
Die Nummer die - irgendwann wenn die Finanzämter auch dafür gerüstet sind - Deine private Steuernummer des Finanzamts ersetzen soll.

Schöne Grüße
ps
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Re: Fragebogen Finanzamt

Beitragvon P.Spielmann am 09.11.2009, 11:04

Hendy84 hat geschrieben:Und noch eine Frage: Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, bei Punkt (94) aus "Nichtselbständiger Arbeit", soll ich da mein Einkommen aus meinem hauptberuflichen Angestelltenverhältnis (denn ich betreibe das Gewerbe ja nur nebenberuflich) eintragen?
Und falls ja, den jährlichen Brutto- oder Nettolohn?


jährlicher Bruttolohn
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Re: Fragebogen Finanzamt

Beitragvon Hendy84 am 21.11.2009, 14:17

Nach nun rund einem Monat, nachdem ich die Gewerbeanmeldung vorgenommen habe, hab ich immer noch nicht vom Finanzamt meine Steuernummer erhalten (geschweige denn den Fragebogen). Ist das im zeitlichen Rahmen noch normal? Fast kommt es mir so vor, als habe das Gewerbeamt vergessen, das Finanzamt zu benachrichtigen. Ich habe meinem zuständigen Finanzamt letzte Woche auch gemailt und mal nachgefragt, aber keinerlei Antwort erhalten...
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Re: Fragebogen Finanzamt

Beitragvon P.Spielmann am 23.11.2009, 10:04

Hallo,

ein kurzer Anruf wäre vermutlich ertragreicher als eine email.
Einen Monat finde ich zwar noch einigermaßen im Rahmen, aber eigentlich sollte das schneller gehen.

Schöne Grüße
ps
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