Erste Schritte

Erste Schritte

Beitragvon Major TOM am 28.11.2010, 17:39

Private Krankenversicherung - Vergleich: Sparen Sie bis zu 2.500 Euro im Jahr.

Hallo Leute,
wie ich bereits vorgestellt hatte, bin ich momentan in der Planung mich neben meinem Studium mit einem "Crêpe-Fahrrad" (Beispiel: http://www.lebensmittelwelt.de/lebensmi ... /66208.jpg) selbständig zu machen.

Da ich fast noch gar nichts weiss, werde ich sehr weit ausholen und euch Fragen stellen über die ihr vielleicht lacht, aber ich hoffe ihr respektiert das.

Was für ein Gewerbe muss ich anmelden? Ein Reisegewerbe? Kann ich das Gewerbe dann jeweils nur in der Stadt führen, wo ich es als Gewerbe angemeldet habe?
Was für Steuern und sonstige Nebenkosten werden monatlich in etwa auf mich zukommen? Muss ich mich selbst krankenversichern?
Kann ich das Gewerbe auf 400-€-Basis führen? Was für Vorteile hätte ich dann? Nachteile?
Kann ich das Crêpe-Fahrrad kaufen, meine Gewerbe dann anmelden und dann das Crêpe-Fahrrad absetzen oder muss ich bereits beim Kauf ein angemeldetes Gewerbe haben?

Was für Tipps hättet ihr bezüglich meiner Idee? Sollte ich vielleicht das Gewerbe unter den Namen meiner Mutter laufen lassen und mich selbst nur "anstellen"?
Was hab ich sonst zu beachten?

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.

Liebe Grüße

euer Major TOM
Major TOM
 
Beiträge: 7
Registriert: 15.11.2010, 20:20

Re: Erste Schritte

Beitragvon mgb-consulting am 28.11.2010, 18:13

Hallo ...

ich finde die Idee klasse und versuche einmal die Fragen zu beantworten:

1. Reisegewerbe
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Waren außerhalb Ihrer Niederlassung, in diesem Falle dem Wohnssitz, anbieten, brauchen daher eine Reisegewerbekarte.

Darüber hinaus müssen Sie jedoch klären, ob Sie in verschiedenen Stadtgebieten eine separate Erlaubnis zum Verkauf benötigen, denn in verschiedenen Städten geht, z.B. zu Zeiten des Weihnachtsmartkes, die Verantwortung auf das Stadtmarketing über und hier werden Plätze und Lizenzen sparat vergeben und sind extra zu bezahlen.

2. Steuern
Wenn Sie sich zum Kleinunternehmer erklären, dann fällt die Umsatzsteuer bereits weg, wenn die Vorinvestitionen allerdings hoch sind, dann wäre zu überlegen, ob eine Optierung sinnvoll wäre, um sich die Vorsteuer zurückzuholen, ansonsten unterliegen Sie der Einkommensteuer, wie jeder Andere auch.

3. Krankenversicherung Auszug der IHK Frankfurt am Main!

Die selbstständige Nebentätigkeit von Studenten

In der Regel sind Studenten, soweit ihre Eltern bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, bis zum 25. Lebensjahr kostenlos familienversichert. Der Versicherungsschutz verlängert sich um den jeweils abgeleisteten gesetzlichen Wehr- bzw. Zivildienst. Wenn ein Student die Altersgrenze überschreitet, kann er sich selbst gesetzlich krankenversichern und hat dann Beiträge in geringer Höhe in die studentische Krankenversicherung zu leisten. Diese kostengünstige Versicherung ist allerdings nicht mehr möglich, wenn die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten oder 14 Semester absolviert wurden bzw. einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen oder eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Werden monatliche Einnahmen aus einer selbstständigen Nebentätigkeit von mehr als 365 Euro erwirtschaftet, ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich. Dann ist es sinnvoll, sich der günstigeren Studentenversicherung anzuschließen. Hier hat die Höhe des erwirtschafteten Einkommens keinen Einfluss auf die Höhe der Beitragszahlung. Diese Möglichkeit haben auch Studenten, wenn sie unter 25 Jahre alt sind. Jedoch zieht die selbstständige Tätigkeit neben dem Studium eine Prüfung der „hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit“ nach sich. Wird eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit festgestellt, kann sich der Student nur freiwillig unter Berücksichtigung aller Einnahmen versichern. Es besteht dann für den Studenten keine Versicherungspflicht mehr.

Eine neben dem Studium vorgenommene unselbstständige Beschäftigung, die mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird oder den Zeitraum von 2 Monaten bzw. 50 Arbeitstagen innerhalb eines Jahres übersteigt, ist versicherungspflichtig, es sei denn, die Tätigkeit beschränkt sich auf die Semesterferien. In Einzelfällen können Studenten auch bei einer Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden versicherungsfrei bleiben, wenn z. B. der Beschäftigung an Wochenenden oder in den Abendstunden nachgegangen wird. Voraussetzung ist, dass der Student Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmet. Die Höhe des erwirtschafteten Entgeltes ist dabei nicht von Bedeutung.

4. Gewerbe auf 400€ Basis
Dies wäre eine geringfügige Beschäftigung als Anstellung, Sie möchten sich aber mit einem Gewerbe selbständig machen und dann geht das nicht.

5. Gewerbe auf Mutter laufen lassen
Unter dieser Konstellation könnten Sie sich von Ihrer Mutter als geringfügig Beschäftigter einstellen lassen, dann müsste Ihre Mutter allerdings das Reisegewerbe anmelden.

Überlegen sollten Sie dabei aber auch, ob Sie evt. Ansprüche auf Kindergeld mit der Selbständigkeit gefährden.

Mit freundlichen Grüßen
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Erste Schritte

Beitragvon Major TOM am 30.11.2010, 23:20

Hallo mgb-consulting,

vielen Dank für die super Antwort. Ich habe jedes Wort und jede Zeile wie ein Schwamm aufgenommen! Und es freut mich wirklich zu hören, dass Ihnen meine Idee gefällt und nicht wie bisher gedacht, belächelt wird.

1. Reisegewerbe
Wenn ich meinem Stand z.B. auf einem Trödelmarkt betreiben möchte, benötige ich keine spezielle Lizenz für die Stadt, sondern nur die erforderliche Erlaubnis vom Betreiber des Trödelmarkts, richtig? Benötige ich dann überhaupt eine Gewerbenanmeldung?


2. Steuern
Unter welchem Gewerbe würden Sie mein Konzept am besten unterstellen? Es wird voraussichtlich eine Investition von 3.000 € nötig sein.
Kann ich den Crêpe-Wagen kaufen, mein Gewerbe anschließend anmelden und dann den Wagen absetzen?
Oder kommen bei der Gewerbeanmeldung nur einmalige Kosten auf mich zu und kein monatlicher Steuersatz, Gebühren o.ä., sodass die Frage überflüssig ist?


Noch einmal vielen Dank für die Antwort und entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt Antworte, hatte wirklich jeden Tag nachgeschaut und einfach nicht gesehen, dass mir doch jemand geantwortet hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Major TOM
Major TOM
 
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Re: Erste Schritte

Beitragvon mgb-consulting am 01.12.2010, 17:39

Hallo ...

ok... dann beantworte ich das mal schnell:

Man muss hier zwei Dinge unterscheiden, einerseits die Erlaubnis verkaufen zu dürfen, vom Vermieter der Verkaufsfläche, in diesem Falle der Veranstalter des Trödelmarktes und der Gewerbeanmeldung an sich.

Die Gewerbeanmeldung ist gesetzliche Pflicht, wenn Sie ein Gewerbe betreiben, das dauerhaft, planmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, was hier der Fall ist. Sinn der Gewerbeanmeldung ist, der Stadt die Möglichkeit zu verschaffen, einen Überblick über die Gewerbe ihres Bezirks zu erhalten, um letztendlich die hierfür anfallenden Steuern zu erheben.

Ich würde daher das Gewerbe anmelden, durch die Anmeldung entstehen einmalige Kosten der Anmeldung von 200-400€ (Reisegewerbe sind erheblich teurer bei der Anmeldung, mit wesentlich größeren Schwankungen in der Anmeldegebühr.) und dann das Crepe-Fahrrad erwerben.

Viel Erfolg!

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Erste Schritte

Beitragvon Major TOM am 01.12.2010, 17:53

Hallo nochmal,

gibt es denn einen maximalen Gewinnbetrag bei bei dem ich bis dahin mit keinen weiteren Steuerabgaben rechnen muss? Oder gilt sogar bei einem eigenem Gewerbe die gleiche Regel, wie bei der Einkommenssteuer?

Und wie genau ist das Reisegewerbe definiert? Darf ich also mit dem Reisegewerbe in jede beliebige Stadt fahren und meine Gewerbe mit der nötigen Lizenz im jeweiligen Stadtgebiet führen? Gibt es sonstige Einschränkungen?

Mit freundlichen Grüßen

Major TOM
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