Anmeldung eines Angestellten

Anmeldung eines Angestellten

Beitragvon Maxi0815 am 06.05.2008, 16:27

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Hallo,
zwei Freunde von mir haben eine Gbr gegründet, da es nun nach ca. 2 Jahren sehr gut läuft wollen sie mich nun Anstellen. Leider sind die beiden sehr beschäfftigt und haben im moment nicht so recht die Zeit sich um meine Anmeldung usw. zu kümmern. Ich habe das Gefühl das sie sich da auch genau so wenig darüber bescheid wissen wie ich :shock:

Jetzt wollte ich mich mal schlau machen und habe folgende Fragen:

Wie, wo meldet man als GBR Angestellte an?
Wie läuft das Buchhalterisch, mit der Bezahlung?
Wohin müssen die Sozialabgaben ausgewiesen werden?
Was sollte eine Gbr bei der Anmeldung von Angestellten noch beachten?

Vielleicht weiß jemand einen Link, wo ich das alles nachlesen kann?

Schonmal vielen Dank im voraus! :?
Euer unwissender Maxi
Maxi0815
 
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Beitragvon purpur am 07.05.2008, 11:00

Schau dir mal diese Foliensammlung an.
Vielleicht hilft dir das weiter.

Vielleicht sollten deine Freunde ein bisschen Geld in die Hand nehmen und sich von eienem Experten (Steuerberater) beraten lassen.

Die örtliche IHK kann einem da oftmals auch weiterhelfen.

Gruß
purpur
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DEÜV

Beitragvon riese am 07.06.2008, 15:06

Das sind nur die rechtlichen Grundlagen. Die technischen fehlen aber noch. Zweckform ist seit dem 01.01.2006 von gestern.

Die Anmeldung ist nur über ein spezielles DEÜV-Verfahren über das Rechenzentrum einer Krankenkasse möglich. Dazu muss der Arbeitnehmer einer Krankenkasse angehören und eine Rentenversicherungsnummer besitzen. Bei "Neulingen" kann diese auch mit Angabe des Geburtsdatums beantragt werden. Meldungen auf Papier nehmen die Krankenkassen seit 2006 nicht mehr an.

Als Gegenstück zu dem Rechenzentrum der KK muss ein ITSG-zertifiziertes Lohnabrechnungsverfahren verwendet werden, über das die Abrechnung erfolgt und das über das Internet den entsprechenden Datenaustausch vornimmt. Solche Programme sind schon für 100 € zu haben, z. B. Lohnfix.

Bei einem Mitarbeiter kann es evtl. günstiger sein, es von einem Dienstleister besorgen zu lassen oder über das System eines guten Bekannten laufen zu lassen.

Gruß
Rainer
riese
 
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Re: Anmeldung eines Angestellten

Beitragvon mariamarry am 26.05.2010, 17:57

Hallo,

@riese: stimmt das alles noch, was 2008 geschrieben wurde, und gilt das Ganze auch für Angestellte einer GmbH bzw. GmbHCoKG ?
Und meine Zusatzfrage, aber das kann ich dann auch die KK, bzw. IHK fragen, was kostet ein Angestellter, bzw. wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge usw...
Danke :wink:
mariamarry
 
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