Ab wann Gewerbe anmelden?

Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon Südeuropa am 06.07.2009, 20:07

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Hallo,

ab wann muss man eigendlich allgemein ein Gewerbe anmelden? Angenommen ich möchte ein Gewerbe eröffnen, aber weiß noch nicht ob ich überhaupt etwas einnehme. Soll man sofort ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich vielleicht überhaupt nichts verdiene und dadurch auch keine Steuern zahlen muss? Das weiß ich je JETZT noch nicht...


Gruß
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Re: Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon garbs am 06.07.2009, 21:40

Servus,

die Antwort ist ganz einfach: du meldest dein Gewerbe an, bevor du es aufnimmst. Du musst dabei noch gar nicht ans Gewinne machen denken. Viele (die meisten?) machen am Anfang eh keinen Gewinn. Gewinn und Steuern haben erstmal nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.

Hoffe, dass hilft dir weiter!
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Re: Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon Südeuropa am 07.07.2009, 13:17

Ok. Jetzt habe bei Wikipedia gelesen dass es einen Freibetrag von 24.000€ (glaube ich) gibt. Was heißt das? Wenn ich im Jahr (oder Monat?) weniger als 24.000€ verdiene, dann brauche ich keine Gewerbesteuer zu bezahlen?

Gruß, Südeuropa
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Re: Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon C.Ahr am 07.07.2009, 17:10

Hallo,

wenn ich es richtig im Kopf habe, dann sind es 24.500 €. Richtig, es ist keine Gewerbesteuer fällig bis zu einem Gewerbeertrag (nicht Umsatz) von 24.500 im Jahr. Der Freibetrag gilt aber nur für Personengesellschaften, nicht für juristische Personen.

Aber: An sich ist das ohnehin zu vernachlässigen, da die Gewerbesteuerzahllast auf die Einkommensteuerzahllast angerechnet wird. Letztere ist selbstverständlich zu bezahlen soweit das steuerfreie Existenzminimum überschritten wird.

Das ganze ändert nichts an der Anmeldung, selbst wenn de facto 0 € verdient werden oder gar ein Verlust entsteht. Die Anmeldung ist dann vorzunehmen, wenn man gewerblich tätig werden will.

Beste Grüße,
C.Ahr
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Re: Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon Marktschreyer am 07.07.2009, 17:48

Südeuropa hat geschrieben:Ok. Jetzt habe bei Wikipedia gelesen...


Bitte bei Steuer- und Rechtsfragen nie Wikipedia heranziehen. Die Infos dort sind ungeprüft und oft falsch.

Grüße
Marcel Schreyer
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Re: Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon Südeuropa am 08.07.2009, 12:38

Ja ok. Jetzt habe ich aber nochmal eine andere Frage... (ich habe sowas noch nie gemacht)

Kann es denn sein dass ich Verluste mache, obwohl ich nur sehr wenig Investiert habe (50€)? Eigendlich logischerweise nicht, oder?



Gruß
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Re: Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon Jaquemot am 11.07.2009, 12:43

Bei Gewinn/Verlust geht es nicht primär um die gemachte Investition, sondern um die Gegenüberstellung von Einnahmen/Umsatz und Kosten. Wenn der Umsatz = 0 ist und Kosten anfallen, entsteht Verlust. Und Kosten und in der Folge Verlust entstehen (zumindest kalkulatorisch) schon, wenn der Unternehmer bei einer betrieblich veranlassten Fahrradfahrt die Reifen ein wenig abnutzt. Bei jeder weiteren betrieblich veranlassten Aufwendung entsteht somit mehr Verlust.
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Re: Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon godinvest am 16.07.2009, 21:49

Hierzu hätte ich auch eine Frage ! ich betreibe seit einiger Zeit eine Website die zuvor totalverlust, dann wieder Gewinn also ein hoch und tief im kleineren Betragsbereich gebracht hat. Nun möchte ich es als Kleinunternehmer (ohne Umst.) anmelden auf den ersten August. Bei meinem Steuerberater war ich schon, der mir für die Erstberatung schon einigen Tipps geben konnte, da aber die Internetgeschäfte für das Finanzamt und den Steuerberater derart umfangreich sind kommen Sie in vielen Dingen auch nicht ganz mit! Nun meine Frage, soweit ich nun weiß:
Affilate- Referal Programme sind Einkommessteuerpflichtig - richtig ? (um die 30% Steuer)
Investprogramme - sind Abgeltungssteuerpflichtig - richtig ?( 25%)
Wettgewinne und Programme mit Sportwetten sind Steuerfrei !
was ich nun zuvor (1.August) schon an Ref-Affilate Provision erhalten habe und aus Investprogrammen Ertrag erhalten habe , muß/darf ich nun ab/zum 1. August (nach- versteuern,... bereithalten für die Steuerklärung) da ja diese in den Programmen selbst ersichtlich sind.
Für Infos wäre ich sehr Dankbar ! :idea: Danke und Grüße sendet Armin
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Re: Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon Jaquemot am 17.07.2009, 11:40

@godinvest
Da hab ich beim Lesen doch erhebliches Stirnrunzeln gehabt. Wenn nämlich sogar der Steuerberater überfragt sein sollte, ist dieses Forum und insbesondere dieses Topic mindetens ebenso ungeeignet für die Fragestellungen. Da würde ich mir vor allem einen kompetenten (Steuer-)Berater suchen, der die Fragen umfassend beantworten kann.

Zu den Details der Frage. Nicht einzelne Programme sind hier (einkommen-)steuerpflichtig, sondern es verhält sich so: Sofern gewerbliche Einkünfte (=Gewinne aus der unternehmerischen Aktivität) erzielt werden, sind diese Gewinne selbstverständlich einkommensteuerpflichig. Wenn Sie Invest-Programme verkaufen, ist der Erlös aus Verkauf der Software ebenso dem Gewinn zuzuschlagen. Abgeltungssteuer spielt erst dann eine Rolle, wenn aus der Tätigkeit als Investor Einkünfte anfallen. Sofern ein Wettbüro gewerblich betrieben wird, sind die Erträge des Büros ebenfalls einkommensteuerpflichtig, weil sie den Gewinn des Gewerbes Wettbüro erhöhen. Wenn Sie dagegen selber wetten und dabei gewinnen, verhält es sich anders.

All diese Details (sind Sie Wetter oder Wettbüro, sind Sie Software-Verkäufer oder Investor, wofür werden Ref-Affilate Provision gezahlt, welche Ihrer Leistungen stehen dem gegenüber?) fehlen hier für eine korrekte und umfassende Antwort und sie sind wohl auch kaum schriftlich im Forum abzufassen. Daher mein Rat siehe oben.
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Re: Ab wann Gewerbe anmelden?

Beitragvon roland1949 am 13.10.2009, 10:00

sobald auch nur die absicht besteht, gewinne zu erzielen, muss man in deutschland ein gewerbe anmelden. die höhe der zu erwartenden gewinne ist erst einmal unwichtig. auch wenn man mit verlusten rechnet, ist dies kein grund, eine gewerbeanmeldung zu vermeiden.

wenn man dennoch nach einiger zeit nur verluste mit dem gewerbe einfährt, sollte man dieses auch rechtzeitig einstellen. denn sonst kann vom finanzamt die "liebhaberei" unterstellt werden, da werbungskosten etc. ja weiter abgesetzt werden können.

wenn es um die gewerbeanmeldung geht, sollte man als Existenzgründer auch rechtzeitig an die Vorsorge denken. Versichert man sich in der PKV - was auch kostenmäßig und leistungsmäßig Sinn macht, sollte man ein krankentagegeld mit abschließen. denn sonst kann ein krankheitsfall schnell die existenz bedrohen, siehe auch http://www.wissen-pkv.de

gruß
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