Guten Tag,
ich bräuchte einen Rat in folgender Situation.
A und B sind Geschwister und gründen eine GbR gemeinsam. A hält 90 % der Anteile, B nur 10%.
Beide nehmen einen Kredit bei der Bank auf um die Firma zu gründen.
Nach 2 Jahren beschliesst B ab 01.06.11 nur noch als stiller Teilhaber dabei zu sein, ohne Beteiligung an Gewinn oder Verlust. Ab 01.01.12 will B komplett aussteigen, aber aus steuerlichen Gründen auf die Auszahlung von Kapital komplett verzichten.
Darüber wurde ein Vertrag gefertigt.
Die GbR zieht am 01.08.11 von einem Bundesland in das andere, wird am alten Standort abgemeldet.
Meine Fragen:
Muss das bisherige Finanzamt von der Änderung von Gesellschafter zu stillem Gesellschafter informiert werden?
Beim Anmelden des Gewerbes im neuen Bundesland, muss die Firma wieder als GbR angemeldet werden? Oder muss sie als Einzelunternehmen mit stillem Gesellschafter angemeldet werden?
Gilt das Verzichten auf die Auszahlung von Einlagen als Schenkung von B an A?
Haftet der stille Teilhaber immer noch mit für den Bankkredit? Und kann die Bank den Kredit kündigen, weil B aussteigt?
Danke für Antworten und Denkanstöße.