Hallo Fritz,
Muss ich das jetzt nur beim Gewerbeamt ändern lassen oder auch noch zusätzlich beim Amtsgericht (UG) und beim Finanzamt?
das Gewerbeamt wird die Ummeldung nur annehmen, wenn Du einen geänderten Handelsregisterauszug vorlegen kannst.
Es könnte durchaus sein, dass es sich hier nicht um ein 08/15-Hundefutter handelt und der Hersteller nicht will, dass sein Produkt plötzlich bei Rossmann im Laden steht. Daher will er die Branche wissen. Bevor Du aber kostenpflichtig was in die Wege leitest, solltest Du Dich dort erkundigen, welche Branchen überhaupt beliefert werden.
Wichtig: Wurde die Firma mit Musterprotokoll gegründet, dürfen Dinge geändert werden, die auf dem Musterprotokoll stehen, also auch der Betriebszweck. Es darf nur nichts hinzugefügt werden. Auf die Rechnung vom Notar aufpassen und sie beanstanden, wenn sie auf "Änderung des Gesellschaftsvertrages" lautet und einen Streitwert von 25000,00 € zugrundelegt!
Gruß
Rainer