Änderung der Tätigkeit

Änderung der Tätigkeit

Beitragvon FritzG am 06.02.2012, 14:19

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Hallo,

ich habe bei der Gewerbeanmeldung leider nur "Internethandel" angegeben und nun habe ich ein Problem mit einem Hersteller... ihm ist das zu Allgemein...

Muss ich das jetzt nur beim Gewerbeamt ändern lassen oder auch noch zusätzlich beim Amtsgericht (UG) und beim Finanzamt?

Viele Grüße,
FritzG
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Re: Änderung der Tätigkeit

Beitragvon mgb-consulting am 06.02.2012, 14:54

Hallo ...

suchen Sie sich einen anderen Händler!

Der Händler kann den Nachweis einer Gewerbeanmeldung fordern, um zu prüfen, ob Sie Privatmann oder Gewerbetreibender sind, ob jedes einzelne Produkt dort angemeldet ist oder übergreifend eine Produktgruppe oder gewerbliche Tätigkeit, wie in diesem Fall, steht ihm nicht zu.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Änderung der Tätigkeit

Beitragvon uvis-beratung am 06.02.2012, 15:38

@ FritzG ...

... es ist durchaus möglich, dass einigen Branchen eine allgemeine Bezeichnung wie "Internethandel" nicht ausreichend erscheint. Der METRO dürfte das sicherlich egal sein. Im Handel von speziellen Bauteilen oder Komponenten könnten andere Verhältnsimäßigkeiten gelten.

Um welche Branche handelt es sich denn?

MfG Jürgen Arnold - http://www.uvis.de -
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Re: Änderung der Tätigkeit

Beitragvon FritzG am 06.02.2012, 19:59

Es handelt sich um einen großen Hundefutterhersteller... leider ein sehr großer und gefragter... der will sich so nicht drauf einlassen obwohl es nur um die Bildrechte geht, also ich würde gern seine Produktbilder nutzen.
FritzG
 
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Re: Änderung der Tätigkeit

Beitragvon CrashStudios am 28.02.2012, 22:38

Ich finde es bewundernswert, dass Sie mit der sehr schwammigen Bezeichnung "Internethandel", welche de facto viel zu unspezifisch ist, überhaupt ein Gewerbe anmelden konnten. Dass der Großhändler ihren "Gewerbeschein" mit diesen Angaben nicht akzeptiert ist völlig legitim, Sie sollten sich daher eine fundiertere Beschreibung ihrer Tätigkeit eintragen lassen und anschließend ein erneutes Gespräch mit Ihrem Großhändler suchen.

MfG
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Re: Änderung der Tätigkeit

Beitragvon Sabinchen am 16.03.2012, 15:32

Hallo FritzG,

also es war ja klug eine so allgemeine Formulierung zu wählen, da man später viel mehr Freiheiten in der Ausübung der Tätigkeit hat. Aber bei der Bezeichnung wundere ich mich auch :? . Mich würde interessieren wie du jetzt reagiert hast? Und was sagt denn der Hersteller? Ich hatte Ende letzten Jahres auch eine Meinungsverschiedenheit mit einem meiner Händler. Allerdings ging es da um die Konditionen unseres Liefervertrages. Die Deutsche Anwaltshotline konnte mir da weiterhelfen http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/handelsrecht/gewerbeanmeldung
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Re: Änderung der Tätigkeit

Beitragvon Sabinchen am 17.03.2012, 15:10

@Fritz: Ich hab noch mal drüber nachgedacht. Wenn es "nur" um Bildrechte geht, dann ist doch die Gewerbebezeichnung vollkommen egal. Der Hersteller will wahrscheinlich sicher stellen, in welchem Umfeld seine Bilder auftauchen und verwendet werden. Und genau das kann ja vertraglich geregelt werden!! Am besten noch mal das Gespräch suchen, um mögliche Missverständnisse zu klären!
Grüße!
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Re: Änderung der Tätigkeit

Beitragvon riese am 22.03.2012, 12:04

Hallo Fritz,

Muss ich das jetzt nur beim Gewerbeamt ändern lassen oder auch noch zusätzlich beim Amtsgericht (UG) und beim Finanzamt?



das Gewerbeamt wird die Ummeldung nur annehmen, wenn Du einen geänderten Handelsregisterauszug vorlegen kannst.

Es könnte durchaus sein, dass es sich hier nicht um ein 08/15-Hundefutter handelt und der Hersteller nicht will, dass sein Produkt plötzlich bei Rossmann im Laden steht. Daher will er die Branche wissen. Bevor Du aber kostenpflichtig was in die Wege leitest, solltest Du Dich dort erkundigen, welche Branchen überhaupt beliefert werden.

Wichtig: Wurde die Firma mit Musterprotokoll gegründet, dürfen Dinge geändert werden, die auf dem Musterprotokoll stehen, also auch der Betriebszweck. Es darf nur nichts hinzugefügt werden. Auf die Rechnung vom Notar aufpassen und sie beanstanden, wenn sie auf "Änderung des Gesellschaftsvertrages" lautet und einen Streitwert von 25000,00 € zugrundelegt!

Gruß
Rainer
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