Rechnungen an die eigene GbR?

Rechnungen an die eigene GbR?

Beitragvon Capeta am 21.11.2009, 12:24

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo,

wir, ein Fotograf und ein Autor, haben eine GbR gegründet. Die GbR soll eine gemeinsame Homepage betreiben, auf der wir unsere Dienste anbieten. Zudem wird dort ein Online-Magazin thematisch passend zu unserer Spezialisierung integriert, das wir inhaltlich (Texte und Fotos) selber produzieren.

Die GbR wird hoffentlich sowohl Einnahmen aus
a. Werbung über dieses Online-Magazin (= gewerbliche Einnahmen)
b. als auch freiberufliche Honorare für fotografische und schreiberische Auftragsarbeiten und Projekte (die im Rahmen der gemeinsamen Homepage angeboten werden)
erzielen.

Wir sind beide viele Jahre bei der Künstlersozialkasse und möchten den Status dort auf keinen Fall verlieren. Der Witz ist, dass unsere Tätigkeit in allen Fällen immer freiberuflich / künstlerisch ist, nur die Einkommensart sowohl vom Finanzamt als auch der Künstlersozialkasse unterschiedlich bewertet wird.

Folgende Fragen:
1. Ideal wäre es für uns, wenn die gewerblichen Einnahmen in der GbR verbleiben, wir aber an unsere eigene GbR als Einzelpersonen eine Honorarrechnung für die fotografischen und schreiberischen Tätigkeiten stellen. Das käme in etwa dem gleich, als ob wir für eine fremde Firma oder ein anderes Magazin etwas produzieren. Ist das möglich?

2. Wie sieht es aus, wenn einer von uns Gesellschaftern Aufträge bekommt, z.B. nur für Fotografiearbeiten, die ein Kunde über die GbR in Auftrag gegeben hat? Dann wäre auch hier für uns das Ideal, wenn der "Fotograf-Gesellschafter" der GbR eine Rechnung für seine Leistungen stellen könnte. Ist auch das möglich?

3. Oder sollte das Magazin und der restliche Homepage-Auftritt komplett getrennt werden (was doof für das Suchmaschinen-Ranking wäre, da das Magazin Traffic generieren soll)?

Wir wären für Tipps sehr dankbar!
Capeta
 
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Re: Rechnungen an die eigene GbR?

Beitragvon celtus am 27.04.2010, 15:30

Capeta hat geschrieben:Hallo,

wir, ein Fotograf und ein Autor, haben eine GbR gegründet. Die GbR soll eine gemeinsame Homepage betreiben, auf der wir unsere Dienste anbieten. Zudem wird dort ein Online-Magazin thematisch passend zu unserer Spezialisierung integriert, das wir inhaltlich (Texte und Fotos) selber produzieren.

Die GbR wird hoffentlich sowohl Einnahmen aus
a. Werbung über dieses Online-Magazin (= gewerbliche Einnahmen)
b. als auch freiberufliche Honorare für fotografische und schreiberische Auftragsarbeiten und Projekte (die im Rahmen der gemeinsamen Homepage angeboten werden)
erzielen.

Wir sind beide viele Jahre bei der Künstlersozialkasse und möchten den Status dort auf keinen Fall verlieren. Der Witz ist, dass unsere Tätigkeit in allen Fällen immer freiberuflich / künstlerisch ist, nur die Einkommensart sowohl vom Finanzamt als auch der Künstlersozialkasse unterschiedlich bewertet wird.

Folgende Fragen:
1. Ideal wäre es für uns, wenn die gewerblichen Einnahmen in der GbR verbleiben, wir aber an unsere eigene GbR als Einzelpersonen eine Honorarrechnung für die fotografischen und schreiberischen Tätigkeiten stellen. Das käme in etwa dem gleich, als ob wir für eine fremde Firma oder ein anderes Magazin etwas produzieren. Ist das möglich?

2. Wie sieht es aus, wenn einer von uns Gesellschaftern Aufträge bekommt, z.B. nur für Fotografiearbeiten, die ein Kunde über die GbR in Auftrag gegeben hat? Dann wäre auch hier für uns das Ideal, wenn der "Fotograf-Gesellschafter" der GbR eine Rechnung für seine Leistungen stellen könnte. Ist auch das möglich?

3. Oder sollte das Magazin und der restliche Homepage-Auftritt komplett getrennt werden (was doof für das Suchmaschinen-Ranking wäre, da das Magazin Traffic generieren soll)?

Wir wären für Tipps sehr dankbar!



Meines Wissens nach ist GbR eine Personenhesellschaft und hat keinen Status als Rechtsperson. Ihr koennt daher keine Rechnung an die GbR stellen, denn das wuerde bedueten Ihr stellt Rechnung von Euch als Individuen an Euch als gemeinsame individual schuldner. Ich bin kein Duetscher Rechtsexperte, aber das waere nach meinem Verstanednis ein Paradoxon im Teutonischem Rechtsraum das nicht zulaessig ist . Also, muesstet Ihr Eure GbR in eine Rechtsperson umwandeln ( GmbH, UG, Ltd, BV,AG etc). Unter der Voraussetzung, das Ihr befreing von Art 181 BGB im Geschaeftfuhrungvertrag und Gesellschaftstatuten dieser Koerperschaft festgelegt habt koenntet Ihr dann Eure individual leistung der Rechtsperson in rechnung stellen
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Re: Rechnungen an die eigene GbR?

Beitragvon maltamasche am 28.04.2010, 12:25

Ich denke, dass man im Gesellschaftsvertrag regeln kann wie die Gewinnverteilung erfolgt, oder?
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Re: Rechnungen an die eigene GbR?

Beitragvon AchmedibnYussuf am 28.04.2010, 14:19

maltamasche hat geschrieben:Ich denke, dass man im Gesellschaftsvertrag regeln kann wie die Gewinnverteilung erfolgt, oder?

Bei der GBR ja.
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Re: Rechnungen an die eigene GbR?

Beitragvon celtus am 21.06.2010, 16:22

AchmedibnYussuf hat geschrieben:
maltamasche hat geschrieben:Ich denke, dass man im Gesellschaftsvertrag regeln kann wie die Gewinnverteilung erfolgt, oder?

Bei der GBR ja.

Da handelt sich es aber dann um Gewinnverteilung und nicht um Leistungsabrechnung im Sinne von Rechnungslegung an eine Firma, oder?
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Re: Rechnungen an die eigene GbR?

Beitragvon maltamasche am 21.06.2010, 17:26

quote]
Da handelt sich es aber dann um Gewinnverteilung und nicht um Leistungsabrechnung im Sinne von Rechnungslegung an eine Firma, oder?[/quote]

Richtig. Der Gedanke ist die eigene Leistung über die Gewinnverteilung zu regeln.
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