Hallo,
wir, ein Fotograf und ein Autor, haben eine GbR gegründet. Die GbR soll eine gemeinsame Homepage betreiben, auf der wir unsere Dienste anbieten. Zudem wird dort ein Online-Magazin thematisch passend zu unserer Spezialisierung integriert, das wir inhaltlich (Texte und Fotos) selber produzieren.
Die GbR wird hoffentlich sowohl Einnahmen aus
a. Werbung über dieses Online-Magazin (= gewerbliche Einnahmen)
b. als auch freiberufliche Honorare für fotografische und schreiberische Auftragsarbeiten und Projekte (die im Rahmen der gemeinsamen Homepage angeboten werden)
erzielen.
Wir sind beide viele Jahre bei der Künstlersozialkasse und möchten den Status dort auf keinen Fall verlieren. Der Witz ist, dass unsere Tätigkeit in allen Fällen immer freiberuflich / künstlerisch ist, nur die Einkommensart sowohl vom Finanzamt als auch der Künstlersozialkasse unterschiedlich bewertet wird.
Folgende Fragen:
1. Ideal wäre es für uns, wenn die gewerblichen Einnahmen in der GbR verbleiben, wir aber an unsere eigene GbR als Einzelpersonen eine Honorarrechnung für die fotografischen und schreiberischen Tätigkeiten stellen. Das käme in etwa dem gleich, als ob wir für eine fremde Firma oder ein anderes Magazin etwas produzieren. Ist das möglich?
2. Wie sieht es aus, wenn einer von uns Gesellschaftern Aufträge bekommt, z.B. nur für Fotografiearbeiten, die ein Kunde über die GbR in Auftrag gegeben hat? Dann wäre auch hier für uns das Ideal, wenn der "Fotograf-Gesellschafter" der GbR eine Rechnung für seine Leistungen stellen könnte. Ist auch das möglich?
3. Oder sollte das Magazin und der restliche Homepage-Auftritt komplett getrennt werden (was doof für das Suchmaschinen-Ranking wäre, da das Magazin Traffic generieren soll)?
Wir wären für Tipps sehr dankbar!