Pro / Contra GbR

Pro / Contra GbR

Beitragvon WebWorkers am 11.04.2007, 08:38

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo zusammen,

ein Freund und ich möchten gemeinsam eine Firma "gründen".

Nun stellt sich uns die Frage, ob es sinnvoll ist hierfür eine GbR zu gründen oder ob man das ganze ohne eigentliche Gründung handhabt. Welche Vorteile stehen welchen Nachteilen einer GbR gegenüber?

Leider kontnen wir bisher keine Übersicht über die Pflichen einer GbR finden. ebenso weinig eine Aufstellung über die Vorteile.

Wir würden uns sehr freuen wenn uns jmd. von euch weiterhelfen kann.

Gruß
WebWorkers
 
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Beitragvon mgb-consulting am 11.04.2007, 13:22

Hallo ...

da Ihr als zukünftige Unternehmer ein Mindestmaß an Selbständigkeit aufbringen solltet, ist es nur wenig hilfreich, Euch diese extremst einfache Frage zu beantworten.

Geht auf die Seite irgendeiner IHK und seht im Downloadbereich unter dem Stichwort "Rechtsformen" nach, dort werdet ihr unendliche Zusammenstellungen über Rechtsformen finden.

Viel Erfolg!

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Beitragvon Rennerle am 11.04.2007, 15:05

Hallo Web Workers,

auf die schnelle mal....

Vor- und Nachteile der GbR+ Schnelle und kostengünstige Gründung+ Keine Registerpflicht + Kein Stammkapital vorgeschrieben- Keine Haftungsbeschränkung – Gesellschafter haften jeweils mit dem Privat-Vermögen - Nur für Kleingewerbe möglich (Umsatzgrenze: 250.000 Euro)- Beschlüsse müssen grundsätzlich einstimmig gefasst werden.


Vor- und Nachteile im Überblick:
Vorteile:
• der Gesellschaftsvertrag kann relativ frei gestaltet werden
• wenig Formalitäten zur Gründung
• flexible Unternehmensführung möglich
Nachteile:
• unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
• Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander können den Bestand der Gesellschaft gefährden (deshalb Schlichtungsklausel einfügen!)


Grüße

A.Renner
Rennerle
 
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Beitragvon WebWorkers am 12.04.2007, 10:47

Wo liegt der Vorteil einer GbR gegenüber einer Nichtgründung?
Es würde ja auch reichen eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dafür brauche ich ja keine GbR.

Gruß
WebWorkers
 
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Beitragvon mgb-consulting am 12.04.2007, 12:01

Hallo ...

tun Sie sich selbst einen Gefallen und kaufen Sie sich ein keines Büchlein über Existenzgründungen und blättern Sie dort nach.

Sie haben ein solch erschreckend geringes Wissen, dass wir hier haarklein Begriffe wie Gewerbe, Firma, Kleinunternehmen, Rechtsfolgen usw. erklären müssten und das kann es nun wirklich nicht sein.

MfG
MGB-Consulting

@Rennerle: Umsatzgrenze Keingewerbe 250.000€
Welcher Rechtsquelle haben Sie dies entnommen?
mgb-consulting
 

Beitragvon Rennerle am 12.04.2007, 14:19

Guten Tag,

@mgb-consulting

http://www.geschaeftsidee.de/gruenderle ... 17130.html

Dort steht:
"
Beachten Sie: Überschreitet eine gewerblich tätige GbR einen Jahresumsatz von 250.000 Euro, wird aus der bis dahin kleingewerblichen GbR automatisch eine OHG, die dann ins Handelsregister eingetragen"

Ist das nicht richtig??

Viele Grüße

Rennerle
Rennerle
 
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Beitragvon mgb-consulting am 12.04.2007, 15:42

@Rennerle

Hallo ...

vielen Dank für die Information, ich kannte zwar die Seite, habe aber den Gründerleitfaden noch nie gelesen.

Ich hatte zunächst angenommen, dass Sie sich auf die Buchführungspflicht beziehen, die sich aus § 141 AO ergibt, nur dann wäre die Zahl falsch gewesen.

Sie... bzw. der Gründerleitfaden bezieht sich auf die laufende Rechtsprechung, in der Handelsbetriebe mit einem Umsatz von mehr als 250.000€ als kaufmännisch eingeordnet werden. Dies zieht eine Eintragung ins Handelsregister nach sich und somit mutiert die GbR zur OHG.

Im hier genannten Fall wissen wir aber nicht, ob es sich um einen Handelsbetrieb handelt, es könnte genausogut ein Produktionsunternehmen sein und hier wiederum geht die geltende Rechtsprechung davon aus, dass man erst ab einem Umsatz von 500.000€ die Kaufmannseigenschaft erwirbt.

Die Kaufmannseigenschaft ist abhängig von Umsatz, Beschäftigtenzahl, Betriebsvermögen und Kredithöhe, insoweit ergibt sie sich aus dem laufenden Geschäft und der sich stets ändernden Rechtsprechung.

Im Link bezieht man sich konkret auf Handelsbetriebe und lässt die anderen Betriebsarten außen vor. Dies ist einschränkend und entspricht nicht der gelten Rechtsprechung. Ein Handelsvertreter erwirbt z.B. bereits bei einem Umsatz von 100.000€ die Kaufmannseigenschaft, hätte er eine GbR mit einem Freund, dann läge die Grenze bei diesen 100.000€ und nicht bei 250.000€.

MfG
MGB-Consulting
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