Name einer GbR

Name einer GbR

Beitragvon hanswold am 28.09.2011, 21:48

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo,
jetzt muss ich wieder auf das Thema Name einer GbR zurückkommen:
Im Internet habe ich gelesen, eine GnR darf Phantasienamen fürhen, (Geschäftsbezeichnung), in Rechnungen und Geschäftsbriegfen müssen aber die Namen der Gesellschafter stehen.

Ist es dann zulässig, dass wir uns z.b. feelgood GbR nennen mit der domain feel-good.de (bsp)
wenn wir rechnungen und geschäftsbriefe hätten würden wir immer alles angeben,
feelgood GbR
Geschäftsführer Max Good
Geschäftsführer Rainer Feel
Gartenstr. 3
XXXXX Pirmasens
(unter beachtung der gesetzlich geforderten angaben in rechnungen)

passt das so?

vielen dank für die hilfe im vorraus
hanswold
 
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Re: Name einer GbR

Beitragvon P.Spielmann am 30.09.2011, 11:59

Die GbR muss unter "Max Good und Rainer Feel GbR" geführt werden.
Diese Bezeichnung muss auch im Internet unter Impressum angegeben werden.
Geschäftsführer gibt es bei der GbR nicht.
Der Fantasiename "feelgood" kann überall mit auftauchen.

Schöne Grüße
ps
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P.Spielmann
 
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Re: Name einer GbR

Beitragvon nchundert am 16.11.2011, 14:20

Wieso kann die GbR nicht eine Phantasienamen haben???

Muss ich die GbR Anmeldung an das Finanzamt schicken?
nchundert
 
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Re: Name einer GbR

Beitragvon Innovator am 16.11.2011, 21:42

Grundsätzlich können die Gesellschafter ihrer GbR einen Namen geben. Der Name der GbR ist rechtlich gesehen keine Firma, sondern eine so genannte Geschäfts- oder Etablissementsbezeichnung.

Der Name der GbR kann

- den bürgerlichen Namen eines oder mehrerer oder aller Gesellschafter oder
- eine Sachbezeichnung des Geschäftsgegenstandes oder
- eine Fantasiebezeichnung oder Mischungen davon enthalten.

Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Name eine so genannte Kennzeichnungseignung aufweist, d.h. dass er zu Kennzeichnung einer bestimmten, konkreten Gesellschaft geeignet ist.

Der Name der GbR muss

- in Abgrenzung zu anderen Rechtsformen den Zusatz „GbR“ oder „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ u.ä. enthalten.

Der Name der GbR darf nicht

- das kaufmännischen Firmen vorbehaltene „&“,
- die Partnerschaftsgesellschaften vorbehaltenen Zusätze „Partnerschaft“ oder „und Partner“ u.ä. enthalten,
- gegen die guten Sitten verstoßen,
- über Gegenstand, Umfang und Größe, Leistungsfähigkeit und Marktbedeutung des Geschäftes täuschen,
- mit zulässig geführten Namen oder Firmen anderer Gesellschaften zu Verwechslungen führen.
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