Hallo,
ich habe eine kurze, aber recht simple Frage.
Für den Fall einer GbR ohne Vorsteuerabzugsberechtigung:
Ich bin tätig im Affiliate Geschäft. Ohne Berechtigung des Vorsteuerabzugs erhalte ich von den Partnern "Gutschriften" ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.
Müssen auf diese Gutschriften dann von mir selbst die Mehrwertsteuer abgerechnet und an das Finanzamt überwiesen werden?
Oder verstehe ich es richtig dass sich die Besteuerung anhand der Einnahmen-Überschuss Rechnung ergibt am Ende des Jahres?
Ich hoffe man versteht was ich meine, ansonsten kurze Rückmeldung und ich versuche es etwas besser zu formulieren.