von Rüdiger am 02.05.2007, 21:08
Hallo,
grundsätzlich wird der Gewinn anteilig aufgeteilt, d.h. jeder die Hälfte bzw. ein Drittel.
Wenn aber die Arbeiten nicht gleichmäßig verteilt waren und einer z.B. viel mehr Zeit und Arbeit investiert hat, kann man den Gewinn auch beliebig aufteilen. Das geht dann in der Steuererklärung und gilt auch für die Stuererklärung.
Vorher handelt es sich sowieso um Entnahmen. Egal, wer wieviel entnimmt. Das hat für die Stuererklärung keine Relevanz. Es wird der Gesamtgewinn ermittelt und entsprechend aufgeteilt, es sei denn man gibt - wie oben angedeutet - andere Gewinnverhältnisse an. Hauptsache der Gewinn wird versteuert. Wer das macht ist grundsätzlich "egal".
Grüße,
Rüdiger.