Mein Kumpel und ich arbeiten unter demselben Namen und übernehmen auch schon mal Aufträge gemeinsam. Ich nehme an wir sind damit automatisch eine gbr mit 2 Gesellschaftern, auch wenn wir nie einen entsprechenden Vertrag aufgesetzt haben.
Jetzt will mein Kollege sich von mir trennen und sein eigenes Ding machen. Gilt für die Abwicklung dann die allgemeine gesetzliche Regelung für eine GbR, also, würde sich mit der Auflösung der GbR auch der Name auflösen, und zur offenen Diskussion stehen (es gibt da wie gesagt keine Regelung zwischen uns)? Oder hab ich als "Zurückgebliebener" das Vorrecht den Namen weiter zu nutzen?