Hallo,
ich habe zwei Fragen zur GbR:
1.Wird der Name einer GbR bei der Gründung irgendwo eingetragen, also erhält man ein offizielles Dokumten von der Gemeinde mit den Namen der GbR?
2. Eine weitere Frage bezieht sich auf Fantasienamen. Hier findet man widersprüchliche Angaben. Ist die Firmung 'Fantasiename GbR' also nicht 'Fantasiename Max Mustermann u. John Doe GbR' bei einer nicht in das Handelsregister eingetragenen GbR nun mittlerweile zulässig?
Vielen Dank!