GbR - Name, Angestellte, Angaben

GbR - Name, Angestellte, Angaben

Beitragvon alessia_laura am 10.02.2008, 12:44

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo!

Wir wollen zu zweit eine GbR gründen. Ist es möglich, die GbR mit einem Fantasienamen zu führen? zB. abc Bühnen- und Kulissenmontage GbR
Ich les ja überall, dass die Namen der Gesellschafter unbedingt im Firmennamen zu lesen sein müssen. Ginge dann also zB. abc Bühnen- und Kulissenmontage GbR Manfred Muster und Klaus Beispiel ?

Können wir auch Leute beschäftigen?

Brauchen wir einen Steuerberater oder können wir die ganzen Angaben ans Finanzamt auch selber machen - wenn ja, wie? Was muss überhaupt und wann angegeben werden?

Fragen über Fragen... Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
LG alessia_laura
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Beitragvon trading am 10.02.2008, 14:53

Hallo,

bei dem Kenntnisstand, den Sie haben, würde ich Ihnen dringend
empfehlen, zuerst einen guten Steuerberater aufzusuchen und mit
dem alles zu besprechen. Sie erleiden sonst nur Schiffbruch.

Gruß

trading
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Beitragvon zyklon am 11.05.2008, 15:20

Eine GbR kann bei Streitfällen zwischen Geschäftspartnern sehr schnell zur Farce werden. GbR heisst auch, teilen durch zwei. Ohne Verträge würde ich keine GbR gründen. Man kann 10 Jahre lang gut befreundet sein. Spätestens wenn es ums Geld und Geschäftsideen geht, hört die Freundschaft auf.

Der Firmenname spielt keine Rolle. Sicher kann man Fantasienamen wählen. Vorsicht, macht Euch kundig ob es diesen Namen schon gibt.
Ein Firmenname kann viel über eine Firma aussagen.


Steuerberater ist erst zum Jahresabschluss nötig. Ich aber würde jemanden die Rechnungen buchen lassen der sich damit auskennt.
Als Tip, sofort nach Existenzgründung zum Steuerberater.

Mitarbeiter könnt Ihr beschäftigen soviel Ihr wollt. Aber denkt daran, bezahlen müsst Ihr Sie können.


M.f.G

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Firmenname !

Beitragvon homo habilis am 13.05.2008, 10:00

Hallo alessia_laura,

bei der Rechtsform GbR muss der Firmenname Vor- und Nachname beider Gesellschafter enthalten.

Gruß
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Beitragvon mgb-consulting am 15.05.2008, 19:39

Hallo ...

auf welcher gesetzlichen Grundlage grenzen Sie denn die "freundliche Partnerschaft" von einer "GbR" ab?

MfG
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Re: GbR - Name, Angestellte, Angaben

Beitragvon Importbusiness am 14.07.2008, 23:41

Meines Wissens gelten für die GbR die §§ 705 ff. BGB, während es für Partbnerschaften das PartGG (Gesetz für Partnerschaftsgesellschaften) gibt.

Erstere kann eine Zweckgemeinschaft jeglicher Art sein. Eine Partnerschaft ist ein Zusammenschluss von Freiberuflern.

- Tom-Importbusiness
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