GBR mit im Ausland lebenden Gesellschaftern

GBR mit im Ausland lebenden Gesellschaftern

Beitragvon Federico am 02.10.2008, 14:38

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Liebe Forumsteilnehmer,

ich bin gerade dabei eine GBR für ein Web-Startup zu gründen. Die GBR wird aus 3 Personen bestehen: 2 in Deutschland lebenden Deutschen und eine in Argentinien lebende Deutsche, jedoch ohne deutsches Gewerbe und Wohnsitz in Buenos Aires.

Da wir zwei in Deutschland Lebenden kein Arbeitsvisum für Argentinien besitzen, wird die Seite einfach in D angemeldet und nur das Sales läuft über einen "Vertrieb" in Argentinien (die andere Deutsche). Nun soll die "Vertrieblerin" jedoch auch an dem "Unternehmen" beteiligt werden, was aber auf grund der Nicht-Exisitenz ihres dt. Gewerbes so nicht möglich sein wird. Gibt es hierfür eine einfach möglichkeit (z.B. stille Gesellschafter etc), sie an dem Projekt prozentual zu Beteiligen?

Es klingt alles erstmal sehr kompliziert, ich weiss. Ich hoffe trotzdem, das mir hier jemand helfen kann.
Vielen Dank im vorraus,
Federico.
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Re: GBR mit im Ausland lebenden Gesellschaftern

Beitragvon CashDesign am 05.10.2008, 17:31

Hallo Frederico,

die GbR ist durchaus darstellbar.

Ist Eure 3. Gesellschafterin Deutsche, kann sie sehr wohl ein Gewerbe anmelden. Leider ist es notwendig, daß sie dazu nach Deutschland kommt (kostenintensiv).
Google sicherheitshalber mal nach der Gewerbeordnung - da findest Du mehr dazu.

Alternativ ist, wie schon angesprochen, eine stille Gesellschafterin möglich. Macht dazu am besten einen schriftlichen Vertrag. Da könnt ihr ziemlich viel frei vereinbaren (wg. Steuern und Verpflichtungen beraten lassen !!).

Dritte Möglichkeit ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Ob das eine GmbH oder Ltd oder sonstwas wird, ist am besten mit einem Steuerberater zu diskutieren.

Ohne weitere Hintergrundinformationen über das Projekt sind konkrete Tips schlecht zu geben. Auch ist es wichtig, über die persönliche Konstellation untereinander zu sprechen.

Für weitere Fragen stehe ich gern zu Verfügung.

Mfg

CashDesign
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Re: GBR mit im Ausland lebenden Gesellschaftern

Beitragvon Germantax am 06.10.2008, 15:25

Hallo,

eine GbR. ins Handelsregister einzutragen würde zur OHG führen. Dadurch könnte an eine stille Ges. gründen....
Allerdings ist das insoweit probl., weil die Haftung nur die dt. Ges. und nicht einen Stillen betrifft....

Vorschlag: Da es anscheinend nicht sooo brennend ist, warten bis die UG gegründet werden darf (Nov. 2008 ?). Dann kann diese mit einem Dritten auch eine Stille Gesellschaft eingehen. Somit hat man die beschränkte Haftung aller.
Germantax
 
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Re: GBR mit im Ausland lebenden Gesellschaftern

Beitragvon Federico am 07.10.2008, 16:21

Ersteinmal vielen Dank für die Antworten.

Also bei UG sehe ich das Problem, dass man dafür (lt. Wikipedia) einen Notartermin braucht, was in so fern unmöglich ist, da wir alle 3 bereits in Buenos Aires sitzen und nicht vor hatten in naher zukunft nach D zu reisen.

Bzgl einem stillen Gesellschafter muss man immer ins Handelsregister eingetragen werden und somit zur OHG umfirmieren? Gibt es nicht eine Möglichkeit, eine weitere Person prozentual via Verträge o.ä. an einer gesellschaft teihaben zu lassen OHNE die Form der GBR aufgeben zu müssen und ohne dass sie dafür ein eigenes (dt.)gewerbe benötigt / rechtlich einsteht?

Es geht hauptsächlich darum, dass die 3 (zukünftige) Gesellschafterin sich auf der sicheren Seite befindet und keine Angst haben muss, über irgendwelche Wege plötzlich ausgeschlossen zu werden.

Ich freue mich über weitere Antworten.
Vielen Dank, Federico
Federico
 
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Re: GBR mit im Ausland lebenden Gesellschaftern

Beitragvon Germantax am 08.10.2008, 12:05

Hallo,

richtig ist, dass man für eine UG zu einem Notar muß und für eine Stile Gesellchaft ein Handelsgewerbe betrieben werden muß, an dem sich der Stille beteiligt.

Wenn die Personen auf der sicheren Seite sein sollen / wollen, dann muß man in irgend einen "saueren Apfel" beißen und irgend etwas machen. Der Notartermin ist m.E. nicht tragisch, zumal man sich auch vertreten lassen kann, was insbesondere für die im Ausland sitzenden Personen sinnvoll sein könnte.

Gruß
Germantax
 
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