GbR aus Arbeitslosigkeit

GbR aus Arbeitslosigkeit

Beitragvon MacGyver am 09.09.2010, 12:55

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo,

ich schmiede seit einem halben Jahr nebenberuflich an dem Plan, mich mit einem Partner und einer vielversprechenden Geschäftsidee (Webportal) selbständig zu machen. Jetzt, kurz vor Anmeldung einer GbR, ist mein Arbeitgeber in die drohende Insolvenz geraten. In drei Monaten gehen wohl die Lampen aus.

Wäre es taktisch klug, die drei Monate abzuwarten, in dieser Zeit Insolvenzgeld zu kassieren, sich arbeitslos zu melden und sich dann aus der Arbeitslosigkeit selbständig zu machen, um für 9 Monate den Gründerzuschuss (67% vom Nettogehalt) + 300 Euro Sozialversicherungspauschale mitzunehmen...?

Kann ich aus der Arbeitslosigkeit heraus auch zusammen mit einem Partner eine GbR gründen...? Oder muss das ein Einzelunternehmen sein...?

Danke im voraus und viele Grüße

MacGyver
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Re: GbR aus Arbeitslosigkeit

Beitragvon garbs am 10.09.2010, 09:17

Ja - das ist ein guter Plan.

Würde ich persönlich so oder so ähnlich der Eigenkündigung vorziehen. Es gibt so viele Tätigkeiten, die man bei der Gründung im Vorfeld schon erledigen kann (sollte!) und die man eben auch nebenberuflich machen kann. Eine gute Vorbereitung ist echt was wert. Und wenn die Geschäftsidee auch für eine tragfähige Vollexistenz gut ist, na - um so besser!

Eine GbR-Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ist auch möglich.

Ich drücke die Daumen!
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Re: GbR aus Arbeitslosigkeit

Beitragvon riese am 11.10.2010, 09:26

Hallo MacGyver,

vielleicht sei dem noch hinzgefügt, dass die GbR und die oHG nicht mehr attraktiv sind, seit es die UG gibt. Eine einfache UG kann man an die Personengesellschaft "anbauen", um sie zur UG & Co KG zu machen.

Auch das ist - ebenso wie die reine UG - aus der Arbeitslosigkeit heraus möglich.

Gruß
Rainer
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