Firmierung einer GbR

Firmierung einer GbR

Beitragvon jannis86 am 02.11.2007, 12:47

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo,

ich habe vor mit einem Freund zusammen eine GbR zu gründen um Handel über eBay zu betreiben. Die Frage ist, kann ich die GbR firmieren wie ich möchte (z. B. "Musterhandel GbR") oder besteht der Firmenname der GbR nur aus den Vor- und Zunamen der Gesellschafter?

Ich habe zu diesem Thema viele verschiedene Antworten gefunden, aber nichts Konkretes.

Mir wurde auch schon gesagt, dass ich die Firma nennen kann wie ich möchte, wenn zusätzlich immer die Gesellschafter angegeben werden:

Musterhandel GbR

Gesellschafter:
Max Mustermann,
Maxi Musterfrau


Vielen Dank schon mal im Vorraus!
Gruß Jannis
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Beitragvon uhuru am 02.11.2007, 15:26

Hallo Janis,

laut meinem Wissenstand müssen auf alle Fälle die Gesellschafter genannt werden und zwar im Firmennamen, d.h. mit welchen ihr auf z.B. mit dem Finanzamt kommuniziert bzw. mit allen offiziellen Stellen.

Zwar könnt ihr euch einen "Phantasienamen" geben, aber dies ist dann keine offizielle Fimierung. Also auf allen Schriftstücken wie z.B. Firmenpapier und ähnliches immer alle Gesellschafter nennen und zwar mit vollem Namen.

Hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

uhuru
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Beitragvon Kristina am 29.11.2007, 12:22

Hallo Janis,

also bei einer GbR kannst du dir passend zu deinem Unternehmen den namen ausdenken und was in den Firmennamen aufjeden fall rein muss sind die namen der gesellschafter also zum Beispile könnte das so aussehen:

Musterfirma(also name des Unternehmens)
Tätigkeitsbereich (z.B.: Finantagentur)
Name der Gesellschafter (Meier & Müller GbR)
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Beitragvon mgb-consulting am 29.11.2007, 13:36

@Kristina

Kleiner Hinweis... die Vornamen müssen mit rein "(Meier & Müller GbR)" reicht nicht (Vgl. §§ 15a und 15b GewO).

MfG
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Beitragvon Kristina am 29.11.2007, 14:29

Also wir sind auch eine GbR und der zusatzt der Vornamen ist nicht erforderlich gewesen.
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Beitragvon matam am 29.11.2007, 14:40

Hier kann ich mgb-consulting nur zustimmen! Die vollständigen Vornamen sind unbedingt erforderlich!

@Kristina: Als Berater sollten Sie das aber wissen - oder sind Sie kein Berater?
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Beitragvon mgb-consulting am 29.11.2007, 14:47

Also wir sind auch eine GbR und der zusatzt der Vornamen ist nicht erforderlich gewesen.


Hallo Kristina,

die Behörden sehen das bei der Anmeldung inzwischen auch relativ locker, aber es ist dennoch eine Ordnungswidrigkeit und kann betraft werden, wenn es ein lieber "Kollege" moniert.

Das Gesetz sieht vor, dass durch die Namensangabe der tatsächlich Handelnde auch "an die Hammelbeine" zu bekommen ist.

Bei einer z.B. "Schmidt und Schmid GbR" ist dies nahezu unmöglich, bei einer "Klaus Schmidt und Harald Schmid GbR" ist dies schon ein wenig eher möglich.

MfG
MGB-Consulting
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Beitragvon Kristina am 29.11.2007, 14:48

Also ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten. Bei der Gründung unserer GbR war der Zusatz der Vornamen nicht erforderlic.
Kristina
 
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Beitragvon Kristina am 29.11.2007, 14:50

Das ist wirklich gut zu wissen. Weil bei der Anmeldung sagte man uns nichts davon.
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Beitragvon matam am 29.11.2007, 14:58

@Kristina: ich muss nochmal nörgeln...
Ich finde deinen Footer tierisch nervig! Kannst du das nicht etwas stauchen? Vielleicht alles in eine Zeile schreiben oder so?
Sonst muss man soviel Scollen:) Wäre super und würde bestimmt auch allen anderen gefallen!

Danke im Voraus!
matam
 
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Beitragvon Kristina am 29.11.2007, 15:16

So besser? Habs jetzt gekürzt. Damit du keine verstauchung im Finger beim scrollen bekommst :-)
Kristina
 
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Beitragvon matam am 29.11.2007, 15:24

Viel besser! Danke!
matam
 
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Beitragvon Kristina am 29.11.2007, 15:28

Nichts zu danken
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