Guten Tag.
Leider muss ich die mit einem Partner gegründete GbR nach kurzer Dauer wieder aufgeben. Jedoch ist natürlich noch der Abschluss für das vergangene Jahr fällig. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat zu meinem Anliegen geben, da das Geld für einen Steuerberater ehrlich gesagt nicht mehr drin ist.
Die GbR hat/hatte zwei Gesellschafter und erstellt eine Einahme-Überschuss-Rechnung. Meine Frage ist nun was und wann ich dem Finanzamt vorlegen muss?
Muss die EÜR für 2009 gesondert an das Finanzamt gegeben werden? Sozusagen "für die GbR"?
Oder ist es so, dass ich die EÜR erstelle und dann mit der Einkommenssteuererklärung abgebe? Da stellt sich mir allerdings die Frage, wenn beide Gesellschafter jeweils 50% vom Verlust tragen, wie ist das denn an das Finanzamt zu melden? Einkommenssteuer und jeweils eine EÜR pro Gesellschafter mit 50% des Gesamtwertes ausgefüllt?