Ab wann besteht die GbR

Ab wann besteht die GbR

Beitragvon seb84 am 31.05.2009, 18:09

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo Leute,

habe eine Frage zur GbR:
ab wann darf ich im Impressum und den AGB den Zusatz "GbR" verwenden. Ist das schon möglich wenn ich mit meinen Partnern einen Vertrag geschlossen habe oder ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt dafür zwingend notwendig? Ich würde nämlich ungern direkt zu Beginn etwas anmelden, zumal wir uns nicht sicher sind, ob und wann die ersten Einnahmen fließen werden.

Danke im Voraus.
seb84
 
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Re: Ab wann besteht die GbR

Beitragvon C.Ahr am 01.06.2009, 06:50

Hallo,

sie sind jetzt schon eine GbR, denn Sie haben ein gemeinsames Vorhaben, und leisten dazu Ihren Beiträge (vgl. 705 BGB). Ein GbR Vertrag muss zwar geschlossen werden, bedarf aber keiner Schriftform. Wenn Sie sich alleine durch Ihre Handlungen einig sind, dann ist der Gesellschaftsvertrag geschlossen. Wenn nichts anderes geregelt ist, gelten die Regelungen des BGB.

Bei der Gewerbeanmeldung darauf achten, dass kein Handelsgewerbe vorliegt bzw. man ein Kleingewerbe ist. Sonst wird aus der GbR schnell eine oHG (das ist im Prinzip die kaufmännische GbR kraft Eintragung in ds Handelsregister).

Beste Grüße,
C.Ahr
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C.Ahr
 
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