2 Einzelunternehmen und eine GbR

2 Einzelunternehmen und eine GbR

Beitragvon Aslex am 12.11.2009, 14:51

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Guten Tag,

ich bin neu in diesem Forum und habe direkt eine Frage, die ich gerne in die Runde stellen würde. Zunächst einmal sieht die Situation wie folgt aus: Wir sind zwei Personen, einer ist Programmierer und der andere im Online-Marketingbereich - jetzt haben wir uns zusammen geschlossen, um gemeinsam ein Büro zu beziehen. Wir beide möchten allerdings voneinander getrennt operieren, allerdings haben wir uns überlegt die Miete über eine gemeinsame GbR zu finanzieren. Auch die Haftpflicht usw. - damit hat die GbR keine Einnahmen und nur Ausgaben.

Fragen:
1. Wäre der folgende Sachverhalt möglich?
2. Die Kosten (Miete, Versicherung) die innerhalb der GbR entstehen kann man dann nicht absetzen, weil es ja keine Einnahmen geben wird. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, die Kosten über die Einzelunternehmen abzusetzen?
3. Gibt es Alternative Möglichkeiten?

Das wären die ersten Fragen, allerdings werden sicherlich noch einige ergänzt. Über einige Antworten würde ich mich freuen.

Vielen Dank
Aslex
 
Beiträge: 1
Registriert: 12.11.2009, 14:41

Re: 2 Einzelunternehmen und eine GbR

Beitragvon mgb-consulting am 12.11.2009, 18:15

Hallo ...

wie kommen Sie darauf, dass die GbR keine Einnahmen hat?

Die GbR muss doch die Miete zahlen, also muss sie sich auch über Einnahmen finanzieren. Die Einnahmen erzielt die GbR indem Sie den beiden Einzelunternehmen den jeweiligen Mietanteil in Rechnung stellt, den sie dann an den Vermieter weiterreicht.

Die Gründung einer separat buchführenden GbR ist hierzu zwar nicht erforderlich, weil im Prinzip auch ein Vertrag zwischen den drei Parteien (1 Vermieter und 2 Mieter) ausreicht, aber wenn man das absolut möchte...

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: 2 Einzelunternehmen und eine GbR

Beitragvon P.Spielmann am 13.11.2009, 10:44

Im Prinzip gibt es zwei Lösungen.
Entweder man löst das einfach über die Rechnungsstellung oder eine Kostengemeinschaft.

Diese Kostengemeinschaften gibt es oft bei Gemeinschaftspraxen von Ärzten.
Die GbR trägt nur Kosten welche durch Einlagen der Gesellschafter finanziert werden.
Der Verlust den die GbR erzielt wird per Gesonderter Feststellung des Finanzamts dem jeweiligen Einzelunternehmen zugerechnet. Dadurch sind die Kosten in der Einzelfirma berücksichtigt.

Es ist nicht unbedingt notwendig das über Rechnungen auszugleichen.
Der Vorteil dieser Lösung ist, dass man nicht ständig Rechnungen schreiben muss und weitere Kosten die nicht so gut kalkulierbar sind wie Miete (also z.B. Telefon oder Versicherungen) einfach in der jeweiligen Einzelfirma anteilig berücksichtigen kann.

Wie man das macht und was einem besser gefällt ist Ansichtssache.
Kostengemeinschaften sind nicht soooo gern gesehen beim Finanzamt, weil die sich immer Sorgen machen dass der gesondert festgestellte Verlust und zusätzlich die Einlagen in die GbR (vom Firmenkonto der Einzelfirma) als Betriebsausgaben gebucht werden. Die Kosten also zwei mal berücksichtigt werden.

Wenn es wirklich nur die Miete sein sollte wäre natürlich eine monatliche Rechnung einfacher.
Die Kostengemeinschaft muss eine Gewinnermittlung und Erkärungen zur Gesonderten Feststellung, sowie ggf. USt- und GewSt-Erklärungen abgeben. Das Kostet natürlich auch Geld.

Schöne Grüße
ps
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