Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon Harryzwo am 29.11.2011, 20:28

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo!
Ich bin seit 35 Jahren GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer einer 1-Mann GmbH.
Die Geschäfte gehen jedoch immer schlechter, sodass ich mich in 2012 nach einem
"Zweitjob" umschauen möchte. Da ich mit 58J wohl kaum mit einer "Anstellung"
rechnen kann, möchte ich meine Arbeitskraft als "Freiberufler" anbieten, zumal
ich privat PKV-versichert bin und keine Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung
bezahle. Es würde mir auch nichts ausmachen nur nach Bedarf in Stosszeiten in
einem Betrieb oder Projektbezogen
zu arbeiten. Nun meine Frage:
Wenn ich nun eine Firma gefunden habe - unter welchen Bedingungen wäre ich
dort u.U. "Scheinselbständig" . Ist dies z.B. vom Verdienst abhängig? Kann ich
überhaupt gleichzeitig selbständig(als GmbH-GF) und scheinselbständig (in einem Zweit-Job)
sein? auf was müsste ich ggf. achten?

Für Tipps bin ich sehr dankbar !
Harryzwo
 
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon garbs am 01.12.2011, 19:57

Am besten, du fakturierst über deine GmbH. Dann ist das alles für dich kein Thema und du brauchst dir auch keinen Kopf darüber machen.

Und der Auftraggeber ist auch rechtlich auf der sicheren Seite.
garbs
 
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon Harryzwo am 01.12.2011, 20:29

garbs hat geschrieben:Am besten, du fakturierst über deine GmbH. Dann ist das alles für dich kein Thema und du brauchst dir auch keinen Kopf darüber machen. Und der Auftraggeber ist auch rechtlich auf der sicheren Seite.


Bitte gestatte mir die Nachfrage: Dann wäre ja jede GmbH per se nicht von
Scheinselbständigkeit bedroht.
Das glaube ich nicht so ganz. Ich vermute z.B.
dass das Verhältnis Einkommen als GmbH-GF : Zweitjob eine Rolle spielt.
z.B. verdiene ich mit meiner GmbH nur 1000EUR/Monat habe aber (nur einen) Job
dazu, der 3000EUR/Monat einbringt, dass dann die scharfen Hunde der BfA :twisted:
die Tätigkeit für einen 'überwiegenden' Auftraggeber einer Scheinselbständigkeits-
prüfung unterziehen ( btw kann mir jd. eine verlässliche Quelle empfehlen - mit Forum -
wo die Kriterien der Scheinselbständigkeit genannt und an Beispielen auf Inhalt
geprüft werden? )

Vielen Dank für deinen Beitrag und ggf. weitere Beiträge.
Harryzwo
 
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon garbs am 01.12.2011, 21:16

Harryzwo hat geschrieben:Dann wäre ja jede GmbH per se nicht von Scheinselbständigkeit bedroht.


Genau so ist es.

Solange du über deine GmbH fakturierst ist die Scheinselbständigkeit per se ausgeschlossen.

Eine juristische Person kann nicht "scheinselbständig" sein.
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon Harryzwo am 01.12.2011, 21:44

Vielen Dank für deine Antwort :)
Wenn du mir noch sagst, wo ich die Rechtsgrundlage
dazu nachlesen kann, hast du mir sehr geholfen. :idea:

Vielen Dank!

Und wie ist es ggf. mit einer Rentenversicherungspflicht ?

P.S.: Meinst du es macht Sinn diese Frage auch der BfA, die die
Scheinselbständigkeit prüft zu stellen ... oder wecke ich da
nur schlafende Hunde? :twisted:
Harryzwo
 
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon garbs am 02.12.2011, 08:45

Rechtsgrundlage kann ich dir nicht nennen, musst du dir selber ergoogeln, aber hier habe ich etwas für dich:

Scheinselbstständige - IHK Frankfurt am Main

Scheinselbstständigkeit – Wikipedia

Möglicherweise reden wir aneinander vorbei, wenn ich mir deine Frage nach der RV-Pflicht so ansehe.

Dein Status ändert sich doch nicht, wenn du über deine GmbH fakturierst. Im Prinzip kannst du das so sehen: Du machst in deiner GmbH eine neue Abteilung auf, mit der du neue Geschäftsfelder erschließt. Die Erträge daraus fließen der GmbH zu und beleben dein Geschäft (Achtung: Möglicherweise musst du deinen Gewerbeschein anpassen, zB. wäre "Unternehmensberatung" wichtig für projektbezogene Tätigkeiten!).

Ich hoffe, das hilft dir weiter... :wink:
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon Harryzwo am 02.12.2011, 09:16

Ich danke dir für deine ausfühlichen Antworten. :D
Vielleicht kläre ich es aus Sicherheitsgründen vorher doch
noch einmal mit der BfA ab (ggf. 'anonym' über den StBr.)
nachdem in meinem Bekanntenkreis eine selbständige Buchhalterin
von der BfA als 'Scheinselbständig' eingestuft wurde und es einer
Klage + Prozess bedurfte, den scharfen Hund von der BfA an
die Kette zu legen .

Nochmals Danke!
Harryzwo
 
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon Angi am 03.12.2011, 10:46

Hallo: bin etwas verunsichert ob es passt
Habe folgende Formulierung gefunden

Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wird ausgeschlossen,wenn der Auftragnehmer eine Gesellschafft als GmbH ( Ausnahme- Einmann GmbH) ist.

arbeitsratgeber.com/scheinselbstständigkeit

viel Glück
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon uvis-beratung am 05.12.2011, 15:41

Harryzwo .....

... Du bist 35 Jahre (!!!) GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Damals gab es das Thema "Scheinselbständigkeit" noch nicht. Dies wurde erst Ende des vorigen Jahrhunderts eingeführt um u.a. Existenzgründerausbeutung einzudämmen. Natürlich gabe es auch noch andere Gründe. Will damit nur sagen. Die GmbH muss in ihrer Gesamtheit gesehen werden. Dann dürfte durch das Schlechterlaufen auch die vorübergehend denkbare Abhängigkeit von einem/wenigen Auftraggeber(n) nicht ausschlaggebend sein. Glaubhaft und nachweisbar muss das gesamte Tätigkeitsfeld der GmbH sein. Ansonsten teile ich ich die Auffasssungen meiner Vorposter, nichts Separates zu beginnen, sondern über die GmbH abzurechnen. Somit dürftest Du auch ein Höchstmaß an Flexibilität Dir erhalten, wieder durchzustarten.

MfG Jürgen Arnold
- http://www.uvis.de -
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon Harryzwo am 05.12.2011, 16:46

Danke für deinen Beitrag. Ich hatte gerade erst das 'Vergnügen' dass
meine selbständige Buchhalterin (die für 5 Firmen die Buchhaltung macht)
vor Gericht der BfA beweisen musste , dass sie nicht scheinselbständig sei
( Sie hat den Prozess wohl gewonnen - aber ihren größten Auftraggeber
- wegen dem blöden HickHack mit der BfA - ist sie los )
Deshalb möchte ich bei mir für einen zukünftigen Arbeitgeber=Auftraggeber
im vorhinein diese Problematik ausschliessen; ich finde es selber nämlich auch
etwas 'merkwürdig' wenn ich z.B. als Exportsachbearbeiter mit 5 anderen in
einem Büro sitze und 4 Kollegen werden über die Lohnsteuerkarte abgerechnet
und ich schreibe eine Rechnung über meine GmbH als 'Exxportsachbearbeitung'.
:roll:

Na Ja, in Deutschland sind inzwischen viele Gesetze 'merkwürdig'
... von den Beschäftigungsverhältnissen ganz zu schweigen ...
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Re: Zweitjob als Selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Beitragvon timoorange am 28.12.2011, 09:25

suchst du noch projekte für freiberufler, oder hättest du schon projekte in aussicht, wo du ab und zu mithelfen könntest?!
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