Umsatzsteuer vermeiden durch Lohnverzicht

Umsatzsteuer vermeiden durch Lohnverzicht

Beitragvon Angi am 29.07.2011, 19:02

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo an alle Mitglieder

Meine Frage:
Ist es eigentlich strafbar, wenn ich meine Auftraggeber bitte, meinen Verdienst aus Oktober u. November erst im Januar zu zahlen.
Mit diesem kurzfristigen Lohnverzicht könnte ich mit Glück die Grenzwerte der Kleinunternehmer- Pauschale einhalten.
Und währe somit im nächsten Jahr nicht Umsatzsteuerpflichtig.
Ich glaub die Phantasie geht mit mir durch, aber warum nicht.
Vielen Dank für die Beantwortung
Angi
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Re: Umsatzsteuer vermeiden durch Lohnverzicht

Beitragvon P.Spielmann am 03.08.2011, 10:32

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen.


Es werden nur Umsätze für die Kleinunternehmer-Grenze herangezogen die auch vereinnahmt wurden. Werden die Rechnungen erst im Januar bezahlt fließen sie erst in die Berechnung des neuen Jahres ein.
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Re: Umsatzsteuer vermeiden durch Lohnverzicht

Beitragvon Angi am 08.08.2011, 09:50

P.Spielmann hat geschrieben:http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen.


Es werden nur Umsätze für die Kleinunternehmer-Grenze herangezogen die auch vereinnahmt wurden. Werden die Rechnungen erst im Januar bezahlt fließen sie erst in die Berechnung des neuen Jahres ein.


Vielen Dank für die Antwort
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