Hallo an alle Mitglieder
Meine Frage:
Ist es eigentlich strafbar, wenn ich meine Auftraggeber bitte, meinen Verdienst aus Oktober u. November erst im Januar zu zahlen.
Mit diesem kurzfristigen Lohnverzicht könnte ich mit Glück die Grenzwerte der Kleinunternehmer- Pauschale einhalten.
Und währe somit im nächsten Jahr nicht Umsatzsteuerpflichtig.
Ich glaub die Phantasie geht mit mir durch, aber warum nicht.
Vielen Dank für die Beantwortung
Angi