Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon Angi am 07.06.2011, 12:24

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Als neues Forum- Mitgllied sage ich erstmal allen ein dickes Hallo
Nun zu meinem Problem
Ich bin seit ca. 3 Monaten als selbstständige Pflegehelferin auf dem Markt. Hatte einen super Start, so das ich meine komplette Werbung zurückhalten musste.
Da ich nach der Kleinunternehmer- Regelung gemeldet bin, bekomme ich demnächst Stress mit dem F.A., wegen der Umsatzsteuer.
Dieser Start war in der Ausprägung wirklich nicht planbar.
Nun ist die Umsatzsteuer ja nicht schlimm( Durchgangsposten) aber meine Auftraggeber sind fast alle von der Umsatzsteuer befreit, werden sie somit auch nicht zahlen.??????
Auch als Freiberuflich will mich das F.A. nicht anerkennen.
Ich habe alle mögl. § aus dem UStG, dem SGB V u. dem SGB XI angeführt, mit dem Gleichbehandlungsgebot der E.U. argumentiert, nichts fruchtet.
Mein Q.M. Büro ( hat mich kurzfristig begl.) hat keine Lösung.
Ich verstehe das F.A. auch nicht, denn sicher verdient der Staat an der UST., aber wenn ich aufgeben muss, dann verlieren sie doch auch einen guten Zahler in der Einkommenssteuer.
Darum meine Frage:
Ist hier jemand, der die goldene Lösung hat: A. Anerkennung als Freiberuflilch, B. Umgehung der Umsatzsteuer, denn diese trifft mich besonders hart. Ich kann die Steuer nicht generell auf meinen STD.-Lohn umlegen.
Ich bin wirklich Dankbar für gute Vorschläge.
Angi
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Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon Angi am 09.06.2011, 22:33

Angi hat geschrieben:Als neues Forum- Mitgllied sage ich erstmal allen ein dickes Hallo
Nun zu meinem Problem
Ich bin seit ca. 3 Monaten als selbstständige Pflegehelferin auf dem Markt. Hatte einen super Start, so das ich meine komplette Werbung zurückhalten musste.
Da ich nach der Kleinunternehmer- Regelung gemeldet bin, bekomme ich demnächst Stress mit dem F.A., wegen der Umsatzsteuer.
Dieser Start war in der Ausprägung wirklich nicht planbar.
Nun ist die Umsatzsteuer ja nicht schlimm( Durchgangsposten) aber meine Auftraggeber sind fast alle von der Umsatzsteuer befreit, werden sie somit auch nicht zahlen.??????
Auch als Freiberuflich will mich das F.A. nicht anerkennen.
Ich habe alle mögl. § aus dem UStG, dem SGB V u. dem SGB XI angeführt, mit dem Gleichbehandlungsgebot der E.U. argumentiert, nichts fruchtet.
Mein Q.M. Büro ( hat mich kurzfristig begl.) hat keine Lösung.
Ich verstehe das F.A. auch nicht, denn sicher verdient der Staat an der UST., aber wenn ich aufgeben muss, dann verlieren sie doch auch einen guten Zahler in der Einkommenssteuer.
Darum meine Frage:
Ist hier jemand, der die goldene Lösung hat: A. Anerkennung als Freiberuflilch, B. Umgehung der Umsatzsteuer, denn diese trifft mich besonders hart. Ich kann die Steuer nicht generell auf meinen STD.-Lohn umlegen.
Ich bin wirklich Dankbar für gute Vorschläge.
Angi


3Tage sind vergangen, über 40 Personen haben schon mal ein Auge gewoffen, ist denn wirklich keiner Manns genug um mir eine kleine Hilfestellung zu geben.
Eigentlich schade, das die Männer in diesem Forum scheinbar so ängstlich sind
Angi
 
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Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon AlexSchick am 10.06.2011, 14:53

Hallo Angi,

da ich kein Steuerberater bin, bitte meine Antwort weder als Steuerberatung noch Rechtsberatung ansehen! Dies ist weder noch. Ich versuche betriebswirtschaftlich zu helfen, da ich ein selbständiger Buchhalter im Sinne des § 6 Abs. 3 + 4 StBerG bin.

Zum Thema Kleinunternehmerregelung ... hier solltest du Rat von einem Rechtsbeistand einholen.

Nun ist die Umsatzsteuer ja nicht schlimm( Durchgangsposten) aber meine Auftraggeber sind fast alle von der Umsatzsteuer befreit, werden sie somit auch nicht zahlen.??????
Hier kann man das Pauschal nicht sagen, da musst du den Dialog mit deinen Auftraggebern suchen. Und du hast eigentlich 2 Möglichkeiten (rein ökonomisch betrachtet).

a) Dein aktuelle Vergütung wird als netto Vergütung angesetzt und rechnest die Umsatzsteuer hintz, daraus folgt, dass Du für deine Auftraggeber um 19 % teurer wirst.

b) Deine aktuell Vergütung bleibt inkl. Umsatzsteuer besten, daraus folgt das deine Auftraggeber weiterhin den Betrag X zahlen (keine Änderung der Rechnungsendsumme), jedoch wird sich dein Gewinn um die abzuführende Umsatzsteuer abzgl. Vorsteuer schmälern.

Um Deinen Fall notfalls zu Vertiefen ist evtl. der Gang zu einem Zugelassenen Rechts- oder Steuerberater unerlässlich.

Beste Grüße
Alex

P.S.: Wenn Du rein betriebswirtschaftliche Fragen hast, schreib mir eine PN. Jedoch kann ich eben keine Rechts- und Steuerberatung geben,
AlexSchick
 
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Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon mgb-consulting am 10.06.2011, 21:10

Hallo ...

können Sie diese beiden Möglichkeiten vielleicht bitte einmal an einem Beispiel veranschaulichen... ich hab's nämlich nicht begriffen!

MfG
MGB-Consulting
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Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon Angi am 10.06.2011, 23:08

AlexSchick hat geschrieben:Hallo Angi,

da ich kein Steuerberater bin, bitte meine Antwort weder als Steuerberatung noch Rechtsberatung ansehen! Dies ist weder noch. Ich versuche betriebswirtschaftlich zu helfen, da ich ein selbständiger Buchhalter im Sinne des § 6 Abs. 3 + 4 StBerG bin.

Zum Thema Kleinunternehmerregelung ... hier solltest du Rat von einem Rechtsbeistand einholen.

Nun ist die Umsatzsteuer ja nicht schlimm( Durchgangsposten) aber meine Auftraggeber sind fast alle von der Umsatzsteuer befreit, werden sie somit auch nicht zahlen.??????
Hier kann man das Pauschal nicht sagen, da musst du den Dialog mit deinen Auftraggebern suchen. Und du hast eigentlich 2 Möglichkeiten (rein ökonomisch betrachtet).

a) Dein aktuelle Vergütung wird als netto Vergütung angesetzt und rechnest die Umsatzsteuer hintz, daraus folgt, dass Du für deine Auftraggeber um 19 % teurer wirst.

b) Deine aktuell Vergütung bleibt inkl. Umsatzsteuer besten, daraus folgt das deine Auftraggeber weiterhin den Betrag X zahlen (keine Änderung der Rechnungsendsumme), jedoch wird sich dein Gewinn um die abzuführende Umsatzsteuer abzgl. Vorsteuer schmälern.

Um Deinen Fall notfalls zu Vertiefen ist evtl. der Gang zu einem Zugelassenen Rechts- oder Steuerberater unerlässlich.

Beste Grüße
Alex

P.S.: Wenn Du rein betriebswirtschaftliche Fragen hast, schreib mir eine PN. Jedoch kann ich eben keine Rechts- und Steuerberatung geben,





Vielen dank für dir netten Worte, aber soweit ist mis die sache klar, nach Möglichkeit will ich meinen Std.- Lohn ja nicht runterfahre.
Es muss noch eine andere Lösung geben.
Angi
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Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon Angi am 10.06.2011, 23:28

mgb-consulting hat geschrieben:Hallo ...

können Sie diese beiden Möglichkeiten vielleicht bitte einmal an einem Beispiel veranschaulichen... ich hab's nämlich nicht begriffen!

MfG
MGB-Consulting

Hallo
Ich werde es versuchen
Der katalog für freiberufler ist leztendlich so schwammig ausgefüllt, das es immer zu einer Kann- Entscheidung kommen kann.
Außerdem sind die Freiberufler vielen ein Dorn im Auge, wegen den Umsatzsteuer.
Es steht da zwar,das pflegeleistungen von den Umsatzster befreit sind, aber es steht nirgenz. das es auch für Pflegehelfer gilt.
Das machen sich die Finanzämter leider oft zum Vorteil.
Ich kann auch nicht einfach kommen 19% draufschlagen, meine meisten Arbeitgeber sind von der Umsatzsteuer befreit. Was also machen????????????
Meine Position währe viell schlechter, da teurer, weil alle voll- examienierten ja befreit sind.
Die Steuer aus der eigenen Tasche zahlen geht auch nicht, was bleibt dann am Ende übrig.
Allo es muss eine Lösung her, ich will gerne hohe Einkommenssteuer bezahlen, aber nicht die Umsatzsteuer
Ein paar tolle Tipps u. dann aber zum Steuerberater, das war mein Traum.
Deshalb sage ich hier schon mal danke, für die Hilfreichen Hilfestellungen
Angi
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Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon AlexSchick am 11.06.2011, 10:37

mgb-consulting hat geschrieben:Hallo ...

können Sie diese beiden Möglichkeiten vielleicht bitte einmal an einem Beispiel veranschaulichen... ich hab's nämlich nicht begriffen!

MfG
MGB-Consulting


Hallo,

gerne versuche ich es ;)

Status quo: Angi bietet eine DL 10,00 EUR USt.-frei an

Möglichkeit a): 10,00 EUR wird die USt. zugeschlagen ... ergäbe dann einen Std.satz von 11,90 EUR brutto ... sprich Angi hätte den selben Nettoumsatz, nur der Auftraggeber erhielt eine Rechnung die um die USt. höher ist. Aus dem bisherigen Dialog entnehme ich das die Auftraggeber von der USt. befreit sind, demnach keine Vorsteuer geltend machen können. Ergebnis bleibt dann das entweder die Auftraggeber zähneknirchend mehrzahlen oder einen anderen DL suchen werden.

Möglichkeit b): 10,00 EUR wird als Bruttosumme weiterberechnet (=119 %), das hieße für Angie sie macht keine 10,00 EUR Umsatz, sondern dieser fällt auf 8,40 EUR netto zzgl. 1,60 EUR USt. = 10,00 EUR.

@ Angi
Wenn beide Lösungen inakzeptabel sind, bleibt nur der Gang zu einem Rechtsbeistand Ihrer Wahl, der die juristische Seite genau prüft und bei Fündigwerden eine Gesetzeslücke für Sie interveniert.

Beste Grüße
AlexSchick
 
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Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon mgb-consulting am 11.06.2011, 12:09

Hallo ...

vielen Dank... jetzt habe ich verstanden, wie Sie es meinten.

1. Bei denjenigen Kunden, die eine Preiserhöhung akzeptieren, kann man den derzeitigen Preis um die USt. anheben.

2. Bei denjenigen Kunden, die mit diesem Preis nicht mehr zurecht kommen, kann man den alten Preis beibehalten und die Umsatzsteuer ausweisen.

Was hier im übrigen außer Acht gelasen wurde, ist der Vorsteuerabzug, der im Falle der Regelbesteuerung erfolgt, insoweit sind die zu erwartenden Einbußen keineswegs so hoch, wie befürchtet.

Die beiden Fragen zur Freiberuflichkeit und Umsatzsteuerpflicht kann man übrigens mit der Bemerkung: "Ich arbeite als Pflegehelferin..." weder prüfen, noch beantworten. Ausbildungsstand und Tätigkeit sind maßgebende Entscheindungskriterien für den Gesetzgeber.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon Angi am 11.06.2011, 13:41

mgb-consulting hat geschrieben:Hallo ...

vielen Dank... jetzt habe ich verstanden, wie Sie es meinten.

1. Bei denjenigen Kunden, die eine Preiserhöhung akzeptieren, kann man den derzeitigen Preis um die USt. anheben.

2. Bei denjenigen Kunden, die mit diesem Preis nicht mehr zurecht kommen, kann man den alten Preis beibehalten und die Umsatzsteuer ausweisen.

Was hier im übrigen außer Acht gelasen wurde, ist der Vorsteuerabzug, der im Falle der Regelbesteuerung erfolgt, insoweit sind die zu erwartenden Einbußen keineswegs so hoch, wie befürchtet.

Die beiden Fragen zur Freiberuflichkeit und Umsatzsteuerpflicht kann man übrigens mit der Bemerkung: "Ich arbeite als Pflegehelferin..." weder prüfen, noch beantworten. Ausbildungsstand und Tätigkeit sind maßgebende Entscheindungskriterien für den Gesetzgeber.

MfG
MGB-Consulting


Danke für die Antwort
Aber der Vorsteuerabzug ist bei mir fast unerheblich, da ich nicht mit einer Ware am Markt bin,dafür aber mit einer Dienstleistung.
Egal wie mann es dreht, es stehen immer 19% Umsatzsteuer im Raum. Die entweder mein Auftraggeber bezahlt ( Dieser ist oftmals befreit) oder ich von meinem Lohn.
Der Schlüssel zum Problem ist die Freiberufllichkeit.
Hier gibt es die unterschiedlichsten Urteile unabhängig von der Ausbildung.
Der Katalog der freien Berufe ist nur ein Anhaltspunkt. Für die Pflege ist es auch maßgebend, ob Versorgungsverträge nach dem SGB V u. SGB XI gemacht wurden.
Zulassungskriterien im Bereich der Altenpflege sind in Länderhand, leider in Deutschland auch nicht einheitlich geregeld.
Pflegeleistungen sind eigentlich n.§ 4 Nr, 16 von der Umsatzsteuer befreit
Wenn die Einrichtungen die sogenannten Versorgungsverträge haben, dann sind sie auch von d. Umsatzsteuer befreit. Natürlilch zahlen diese für Brötchen u.. Selter auch Umsatzsteuer, aber für Plegeleistungen wollen sie dann meistens diese nicht übernehmen.
Ein weiteres Problem: Es scheint so. das es in den Bundesländern unterschiedlich gehändelt wird.
Ich habe Rückmeldungen, das z. B. im Ruhrgebiet die Umsatzsteuer nicht auf die Grundpflege erhoben wird.?
Ich konnte das Problem schon in den letzten Wochen im Internet nicht lösen, habe genügend unterschiedliche Rechtssprechungen ausgedruckt.
Ich muss u. will mich auch in die Hände eines Fachanwaltes begeben.
Hatte nur die Hoffnung, hier schon einmal den goldenen Tipp? zu bekommen.
Aber trotzdem "Allen"vielen Dank für die Bemühungen.
Angi
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Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon AlexSchick am 12.06.2011, 10:36

Hallo,

den Vorsteuerabzug hatte ich ja bereits auch weiter oben mal erwähnt ohne ins Details gehen zu wollen.

Aber der Vorsteuerabzug ist bei mir fast unerheblich, da ich nicht mit einer Ware am Markt bin,dafür aber mit einer Dienstleistung.


Vorsteuer fällt ja nicht nur bei Warenumschlag an ;)

Sie fahren bestimmt mit dem KFZ zu Ihren Kunden ... beim Tanken zahlen Sie dann auch Umsatzsteuer welche Sie als Vorsteuer geltend machen können .... auch bei der Reinigung der Berufsbekleidung sollte Vorsteuer anfallen. Bürobedarf muss auch inkl. Umsatzsteuer beschafft werden usw.

Also auch in der Kategorie Betriebsaufwand fällt die Vorsteuer an ;)
AlexSchick
 
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Re: Umsatzsteuer u. Freiberuflichkeit

Beitragvon Angi am 12.06.2011, 17:41

AlexSchick hat geschrieben:Hallo,

den Vorsteuerabzug hatte ich ja bereits auch weiter oben mal erwähnt ohne ins Details gehen zu wollen.

Aber der Vorsteuerabzug ist bei mir fast unerheblich, da ich nicht mit einer Ware am Markt bin,dafür aber mit einer Dienstleistung.


Vorsteuer fällt ja nicht nur bei Warenumschlag an ;)

Sie fahren bestimmt mit dem KFZ zu Ihren Kunden ... beim Tanken zahlen Sie dann auch Umsatzsteuer welche Sie als Vorsteuer geltend machen können .... auch bei der Reinigung der Berufsbekleidung sollte Vorsteuer anfallen. Bürobedarf muss auch inkl. Umsatzsteuer beschafft werden usw.

Also auch in der Kategorie Betriebsaufwand fällt die Vorsteuer an ;)

Vielen Dank für den Tipp, meine Laienhafte grobe Berechnung sagt mir, das aus 19% dann vieleicht 14% werden.
Ich werde auf jedenfall einen Fachmann zu Rate ziehen.
Angi
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