Selbstständig neben dem Studium

Selbstständig neben dem Studium

Beitragvon zoiglenn am 18.03.2011, 13:26

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich studiere im 4. Semester auf Lehramt, möchte mich aber nebenberuflich als (mobiler) Reitlehrer und Bereiter selbstständig machen. Ich würde dabei nicht über die 400€- Grenze gehen.
Nach manchen Recherchen würde ich sagen, dass ich damit in das Bild der Freiberufler passe.
Hier nun meine Fragen:

- gelte ich als Freiberufler oder muss/ sollte ich doch ein Gewerbe anmelden?
- wie melde ich mich als Freiberufler/ ein Gewerbe an?
- welche Abgaben muss ich als Freiberufler/ Gewerbetreibender leisten?
- bin ich trotzdem weiterhin familienversichert?
- werden meine Einnahmen gegen das BAFöG gegengerechnet? (Ich darf ja sowieso nur 400€ dazuverdienen)

Bitte helft mir! Ich bin in der Hinsicht noch ein Küken ;)
Ich freue mich auf Antworten!
zoiglenn
 
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Re: Selbstständig neben dem Studium

Beitragvon Hamburger am 22.04.2011, 06:06

"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe." (http://goo.gl/zOTy7)

    Die Einnahmen aus einem Nebeneinkommen sind der Bafög-Berechnung hinzuzufügen.
    Die Krankenkasse muss unbedingt informiert werden, wird sich aber nach den Verdienstgrenzen richten, die in diesem Fall niedrig sind und so keine Änderung vornehmen. Ein niedriger Stundenumfang pro Woche vorausgesetzt.
    Zu den Abgaben: Je nach Wohnort könnte ein Mitgliedsbeitrag in der Handelskammer anfallen. Eine spezielle Versicherung ist abzuschließen. Umsatzsteuer könnte nicht anfallen - siehe hier: http://goo.gl/syfb2. Die Einkommenssteuer kann man hier berechnen: http://goo.gl/ROmyQ
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Re: Selbstständig neben dem Studium

Beitragvon jane am 08.07.2011, 10:01

Hamburger hat geschrieben:
    Zu den Abgaben: Je nach Wohnort könnte ein Mitgliedsbeitrag in der Handelskammer anfallen. Eine spezielle Versicherung ist abzuschließen. Umsatzsteuer könnte nicht anfallen - siehe hier: http://goo.gl/syfb2. Die Einkommenssteuer kann man hier berechnen: http://goo.gl/ROmyQ


Wenn man nicht die 400€ im Monat überschreitet muss man meines Wissens nach keine spezielle Versicherung abschließen. Da würde ich mich an deiner Stelle nochmal genauer erkundigen. Vor allem wenn du unter 25 bist, bleibst du familienversichert.
jane
 
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