Hallo,
ich arbeite festangestellt und liege mit meinem Gahalt über der Bemessungsgrenze . Zahle also in alle Sozialkassen (Rente,Krankenkasse etc) den Maximalbetrag ein.
Meine Frau und auch eine Freundin der Famile arbeiten festangestellt in Teilzeit, bei verschiedenen Arbeitgebern.
Um Sozailabgaben zu sparen kam die Idee auf, dass ich ein Unternehmen gründe, die beiden Damen auf 400 Euro basis anstelle und diese dann, ähnlich einer Leiharbeiter Firma, an die beiden Unternehmen, für die die Damen im Moment arbeiten, "ausleihe".
Das würde bedeuten, dass die Sozialabgaben nur auf Basis des 400Euro Jobs erfolgen würden, die restlichen Einnahmen müssten - da ich ja sowieso an der Obergrenze liege - nur noch versteuert werden.
Zwar habe ich im Internet gesucht aber so ein Fall habe ich leider nicht gefunden, auch sind die Fragen, die auf eine Scheinselbstständigkeit hinweisen, nicht eindeutig treffend.
Deshalb meine Frage: Liegt hier eine Scheinselbstständigkeit vor und warum , oder gibt es andere rechtliche Bedenken dazu ?
Danke vorab ...