Provision für Freiberufler - Anteil am Gewinn

Provision für Freiberufler - Anteil am Gewinn

Beitragvon Sumdidum am 21.09.2011, 08:41

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Wir haben ein kleines Handelsunternehmen und wollen freiberufliche Mitarbeiter beschäftigen.
Da als Provision in Form von Prozent am Umsatz in unserem Markt kaum möglich ist (die Preise fallen, die Margen sind extrem schwankend), überlegen wir uns einen Anteil am Deckungsbeitrag auszuzahlen.

Die Frage ist nun, was kann als fair erachtet werden.
Wir überlegen auch einen monatlichen "Deckel" einzubauen, und den freien Mitarbeitern eine zusätzliche Jahresprovision zu zahlen, wenn bestimmte Ziele erreicht wurden.

Für ein paar Ideen und Tipps wäre ich sehr dankbar.
Sumdidum
 
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Re: Provision für Freiberufler - Anteil am Gewinn

Beitragvon mgb-consulting am 21.09.2011, 09:07

Hallo ...

es ist nicht unüblich deckungsbeitragsorientierte Provisionen zu zahlen, insoweit ist diese "Idee" nicht neu. Man muss diese Provisionen auch nicht deckeln, denn je mehr Umsatz mit hohem Deckungsbeitrag erzielt wird, desto mehr verdienen gleichzeitig auch Sie, d.h. Ihr Gewinn steigt sukzessive weil die Fixkosten ab einem gewissen Zeitpunkt ja vollständig gedeckt sind.

Gedanken sollten Sie sich vielmehr um die Unternehmenskonstruktion machen, aus der heraus Sie die Handelsvertreter einstellen möchten, denn diese erwerben mit jedem Cent Provision einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch, im Falle einer Vertragsbeendigung durch Sie.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Provision für Freiberufler - Anteil am Gewinn

Beitragvon Sumdidum am 21.09.2011, 11:12

Hallo

erst mal vielen Dank für die Info. Die Frage die sich uns stellt ist jedoch, welcher %-Satz am Deckungsbeitrag fair für beide Seiten ist. Hätten Sie hierfür einen Ansatz?

Eine Frage zum Freiberufler habe ich auch noch. Gilt ein Freiberufler der auf Provision bezahlt wird automatisch als Handelsvertreter? Und falls ja, wie sieht denn dieser Ausgleichsanspruch aus?
Wie Sie sehen, stehen wir in diesem Bereich noch recht blank da.

schon mal vielen Dank für Ihre Mühe.
Sumdidum
 
Beiträge: 2
Registriert: 21.09.2011, 08:23

Re: Provision für Freiberufler - Anteil am Gewinn

Beitragvon mgb-consulting am 21.09.2011, 11:59

Hallo ...

der Deckungsbeitrag deckt die fixen Kosten, da Sie diese nicht genannt haben, kann man Ihre Frage: "Wie hoch soll die Provision sein?" nicht beantworten, weil die Antwort losgelöst von den zu deckenden Kosten wäre.

Grundsätzlich müßte die Provision so hoch sein, dass es dem Handelsvertreter nach entsprechender Anlaufzeit Spaß macht für Sie zu arbeiten und er eine angemesse Entlohnung erhält. Andererseits muss sie so bemessen sein, dass Sie selbst von dem Deckungsbeitrag ./. Provision Ihre Kosten decken können und einen angemessenen Gewinn für sich selbst erwirtschaften.

Das Handelsgesetzbuch umschreibt den Handelsvertreter in § 84 (1) wie folgt: Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

Nichts anderes machen Ihre zu beauftragenden Mitarbeiter... sie vermitteln Geschäfte für Sie, sie tun dies im Rahmen einer frei bestimmten Tätigkeit, damit sind diese Leute Handelsvertreter im Sinne des HGB.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

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