Re: Provision für Freiberufler - Anteil am Gewinn
von mgb-consulting am 21.09.2011, 11:59
Hallo ...
der Deckungsbeitrag deckt die fixen Kosten, da Sie diese nicht genannt haben, kann man Ihre Frage: "Wie hoch soll die Provision sein?" nicht beantworten, weil die Antwort losgelöst von den zu deckenden Kosten wäre.
Grundsätzlich müßte die Provision so hoch sein, dass es dem Handelsvertreter nach entsprechender Anlaufzeit Spaß macht für Sie zu arbeiten und er eine angemesse Entlohnung erhält. Andererseits muss sie so bemessen sein, dass Sie selbst von dem Deckungsbeitrag ./. Provision Ihre Kosten decken können und einen angemessenen Gewinn für sich selbst erwirtschaften.
Das Handelsgesetzbuch umschreibt den Handelsvertreter in § 84 (1) wie folgt: Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Nichts anderes machen Ihre zu beauftragenden Mitarbeiter... sie vermitteln Geschäfte für Sie, sie tun dies im Rahmen einer frei bestimmten Tätigkeit, damit sind diese Leute Handelsvertreter im Sinne des HGB.
MfG
MGB-Consulting