Pfändungsgrenze Priv. Insolvenz und jetzt wieder Selbständig

Pfändungsgrenze Priv. Insolvenz und jetzt wieder Selbständig

Beitragvon AKKA am 31.07.2011, 22:05

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

kann mir jemand erklären wie die Pfändungsgrenze bei Selbständigen aussieht?

Ich bin derzeit in der Gutsverhaltensphase (Priv. Insolvenz) und bin seit einem Jahr wieder Selbständig.
Das erste Jahr habe ich noch einige Unterstüzungenbekommen und und war weitaus auch unter der
Pfändungsgrenze. Dieses Jahr sehen die Zahlen wieder vernünftig aus.

Pfändungstabellen für Angestellte ist klar, nur..

Ein Beispiel meine Krankenkasse kostet mich
jetzt ca. 352 Euro, aber Krankenkasse ist ja keine Geschäftsausgabe!
Grob heißt es, alles was nicht fürs Geschäft ist, also Privatentnahmen usw. usw. ist Gewinn und Gewinn wird dann ab einer bestimmten Grenze gepfändet, hierzu gibt es ja Tabellen. Aber Krankenkasse müsste doch abgezogen werden?!
Wo findet man Informationen welche Versicherungen, Krankenpflegegeldversicherungen usw. usw. ich mir zulegen kann ohne mir was selber aufzubrummen.

Als Angestellter ist es ja mehr als klar, aber wie wird das bei Selbständigen berechnet?

Mein Insolvenzberater ist derzeit nicht erreichbar, aber die Frage lässt mir gerade irgendwie keine Ruhe..

Danke
AKKA
 
Beiträge: 2
Registriert: 31.07.2011, 21:34

Re: Pfändungsgrenze Priv. Insolvenz und jetzt wieder Selbstä

Beitragvon mgb-consulting am 01.08.2011, 07:31

Pfändundtabelle für Angestellte...

Hallo ...

was Sie schreiben ist vollständig FALSCH!

Wenn man als Angestellter gepfändet wird, dann erfolgt dies nach der Pfändungstabelle § 850c ZPO und alles oberhalb des pfändungsfreien Betrages muss an den Treuhänder abgeführt werden.

Hat man ein Gewerbe angemeldet, dann hat man kein festes Einkommen und von dem Gewinn gehen noch Sozialversicherungen und Steuern ab. Da hier kein festes Einkommen vorliegt und das Einkommen Schwankungen unterliegen kann, muss man mit dem Treuhänder vorab ein so genanntes fiktives Einkommen vertraglich vereinbaren, das einem Einkommen entspricht, das Sie bei einer adäquaten Anstellung erzielen könnten.

Bei der Berechnung des pfändbaren Betrages werden dann von diesem Einkommen die Sozialabgaben und Steuern abgezogen und die Differenz zwischen diesem Betrag und der Pfändungsfreigrenze muss abgeführt werden... nicht MEHR!

Liegt das tatsächliche Einkommen dann oberhalb dieses fiktiven Einkommens, dann darf der oberhalb des vereinbarten fiktiven Einkommens liegende Betrag nicht gepfändet werden. Es ist daher für einen Selbständigen oder Gewerbetreibenden relativ problemlos sich selbständig zu machen und viel Geld zu verdienen.

Es gibt viele Rechtsanwälte, die Insolvenzberatungen von Mandanten „nebenbei“ mitmachen“ und diesen Umstand leider nicht kennen, als Mandant kann man in Unkenntnis der Sachlage aber auch nicht einschätzen, ob der Anwalt gut oder schlecht ist.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das BGH Urteil vom 19.05.2011 IX ZB 224/09 http://gerigk.wordpress.com/texte/ in dem diese Handhabung nochmals klargestellt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Pfändungsgrenze Priv. Insolvenz und jetzt wieder Selbstä

Beitragvon AKKA am 01.08.2011, 22:05

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Als völlig falsch würde ich jetzt Fragen, bzw. rhetorische Fragen mit gleichzeitiger Antwort, die
als Fragehilfe zur Klärung dienen, nicht als falsch bezeichnen. Wenn dann sind die Antworten zu
einer Frage falsch. Zumindest ist die Antwort genau richtig. Ich kann nur für jeden der vor der
Insolvenz steht sagen, dass es wirklich nicht einfach ist. Es ist verwirrend und meine
Erfahrung ist ,dass sogar sogenannte Experten ständig andere Empfehlungen haben oder sich
nicht einig sind "was" nun das richtige ist.

Ich mache alles mit meinem besten Wissen und Gewissen und gebe alles an. Sogar dass ich aus meiner
alten Wohnung, da ich umgezogen bin, einige Möbel (die nicht mal einen großen Wert hatten) verkauft
habe um mir in der neuen Wohnung wiederum gebrauchte Möbel zu kaufen um Geld für den Transport
zu sparen. Fakt ist, das Geld musste ich an den Treuhänder
überweisen und ich stand erst mal blöd da.
Das ist der Grund warum ich mich jetzt "vorher" informiere auch wenn es oft logisch wäre das manche
Dinge keinen Unterschied machen..
AKKA
 
Beiträge: 2
Registriert: 31.07.2011, 21:34

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