Kilometerpauschale für Hin u. Rückweg?

Kilometerpauschale für Hin u. Rückweg?

Beitragvon Angi am 20.09.2011, 12:16

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Ich bin es mal wieder
Da ich als selbstständige tägl. meine Kunden anfahre, bin ich immer davon ausgegangen, das ich die Kilometer für die Hin u. Rückfahrt in mein Fahrtenbuch eintragen kann.
Jetzt hat mir doch ein Betriebswirt erzählt, das ich nicht die Hin u. Rückfahrt bezahlt bekomme.
Das googln verwirrt noch mehr, das es wirklich wiedersprüchliche Aussagen gibt.
Bitte kann mir sagen ob ich die Hin u. Rückfahrt eintragen darf u. erstattet bekomme.
Ob ich 40 oder 80 Kilometer ansetzen darf, ist ja ein enormer finanzieller Unterschied.
Ich danke für die Antworten
Angi
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Re: Kilometerpauschale für Hin u. Rückweg?

Beitragvon P.Spielmann am 21.09.2011, 17:50

Bei der Kilometerpauschale (mit 0,30 Euro pro Kilometer) gilt immer die zurückgelegte Strecke. Der einfache Weg gilt nur für Arbeitnehmer im Rahmen der Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.

Mit "Fahrtenbuch" meinst Du bestimmt nur das Buch in das Du Deine Fahrten schreibst, also Deine betrieblichen Kilometer aufzeichnest?
Ein Fahrtenbuch (im steuerlichen Sinn) ist dafür gedacht den betrieblichen Anteil der Nutzung zu ermitteln. Es müssen geschäftliche und private Fahrten mit Kilometerstand eingetragen werden.
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Re: Kilometerpauschale für Hin u. Rückweg?

Beitragvon Angi am 21.09.2011, 23:01

Hallo Herr Spielmann
erstmal vielen Dank
Wir haben ja heute Ämter, Wirtschaftsbüros u. einige Foren verrückt gemacht.
Jeder hat eine andere Aussage gemacht, der eine sage ich soll im elektronischen Fahrtenbuch es als Dienstfahrt eintragen, der nächste sagte ich soll es als Dienstreise eintragen, u. der dritte sage ein Einfachervermerk als Fahrt zum Kunden wurde ausreichen.
Die Begrifflichkeiten sind ausschlaggebend, ob die Hin u. Rückfahrt bezahlt wird ?
Ich habe ja fast jeden Tag, dienstliche Fahrten zu unterschiedlichen Kunden.
Welche Begrifflichkeit ist den nun die bessere?
P.S. Ich führe das Fahrtenbuch nur als Vorsichtsmaßnahme, zum Nachweis der tatsächlich erbrachten Kilometer.
Ich habe mein Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen
Vieleich können Sie ja noch einmal einen guten Tipp geben
Vielen Dank
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Re: Kilometerpauschale für Hin u. Rückweg?

Beitragvon P.Spielmann am 23.09.2011, 09:55

Wenn der PKW nicht im Betriebsvermögen ist führen Sie das Fahrtenbuch freiwillig.
Als Nachweis für die tatsächlich betrieblichen Fahrten ist das natürlich sehr geeignet.
Es würde auch genügen nur die betrieblichen Fahrten aufzuzeichnen.
Aber je detailierter der Nachweis, um so besser :)

Sie bekommen für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer einen pauschalen Betriebsausgabenabzug von 0,30 Euro. 10km hin, 10km zurück ... 20km x 0,30 Euro = 6,00 Euro Betriebsausgaben.
Mit dieser Pauschale sind dann alle Fahrzeugkosten pauschal abgegolten.
Benzin, Steuer, Versicherung, Afa und Wartung gehören also nicht in die Buchführung.

Das Problem bei den Kfz-Kosten ist die Vielfalt der Möglichkeiten, es gibt:

Selbständige:
Fahrtenbuch (Ermittlung der betrieblichen Kosten nach betrieblich, privat und Whg-Betriebsstätte)
km-Pauschale (0,30 Euro je gefahrenem km)
Einlage der tatsächlichen Kosten (Ermittlung wie Fahrtenbuch, Kfz aber nicht im BV)

Arbeitnehmer:
Entfernungspauschale Whg-Arbeit (0,30 Euro je Entfernungskilometer)
km-Pauschale für Dienstreisen (0,30 Euro je gefahrenem km)
tatsächliche Kosten

Da kann man schon mal durcheinander kommen :)

Viele Grüße
ps
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Re: Kilometerpauschale für Hin u. Rückweg?

Beitragvon Angi am 23.09.2011, 12:41

Sehr geehrter Herr Spielmann
Die Form u. der Inhalt ist genau das, was ich gesucht habe.
Vielen Vielen Dank
Ich möchte ihre Gedult nicht überstrapazieren, aber in welchem Gesetz ( Steuerrecht?) steht dieser Passus.
Ein Wort reicht aus.
Vielen Dank
Angi
 
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Re: Kilometerpauschale für Hin u. Rückweg?

Beitragvon P.Spielmann am 26.09.2011, 09:56

Die Werbungskosten für AN stehen in §9 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Für Selbständige gelten (auch) die Lohnsteuerrichtlinien (LStR H9.4 "Pauschale Kilometersätze").

Viele Grüße
ps
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Re: Kilometerpauschale für Hin u. Rückweg?

Beitragvon Angi am 26.09.2011, 15:11

Sehr geehrter Herr Spielmann
Haben sie vielen Dank für Bemühungen
MfG
Angi
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Re: Kilometerpauschale für Hin u. Rückweg?

Beitragvon P.Spielmann am 26.09.2011, 17:18

gerne :)
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