Ich bin es mal wieder
Da ich als selbstständige tägl. meine Kunden anfahre, bin ich immer davon ausgegangen, das ich die Kilometer für die Hin u. Rückfahrt in mein Fahrtenbuch eintragen kann.
Jetzt hat mir doch ein Betriebswirt erzählt, das ich nicht die Hin u. Rückfahrt bezahlt bekomme.
Das googln verwirrt noch mehr, das es wirklich wiedersprüchliche Aussagen gibt.
Bitte kann mir sagen ob ich die Hin u. Rückfahrt eintragen darf u. erstattet bekomme.
Ob ich 40 oder 80 Kilometer ansetzen darf, ist ja ein enormer finanzieller Unterschied.
Ich danke für die Antworten
Angi