IT-Beratung: Wann Vertrag anstatt nur Kostenvoranschlag?

IT-Beratung: Wann Vertrag anstatt nur Kostenvoranschlag?

Beitragvon ffeller am 08.09.2011, 10:05

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

ich bin Nebenberuflich als IT-Berater tätig. Das Leistungsspektrum umfasst Beratung, Implementierung und Pflege von Online-Shops, WCMS etc. Das meiste basiert auf Open Source-Software. Häufig erweitern wir auch vorhandene Komponenten um spezielle Kundenwünsche.

In der Regel schreibe ich einen Kostenvoranschlag, der neben fixen Leistungen zu konkreten Änderungswünschen auch variable Kosten enthält, wie zusätzliche Anpassungen, Support, etc.

Es gibt immer mal wieder Kunden, die gerne einen Vertrag hätten. Die Frage ist nun, gibt es irgendwelche Leistungen, bei denen ich auf jeden Fall einen Vertrag mit dem Kunden abschließen muss? Wo kann ich mich diesbezüglich informieren?

Ich persönlich habe da bisher nur wenig Gründe für einen Vertragsschluss gesehen, da die hier keine jährlichen Kosten durch Lizenzen oder ähnliches entstehen. Höchstens bei Leistungen mit Backups, Updates etc.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße,
Frank
ffeller
 
Beiträge: 3
Registriert: 25.01.2008, 10:03

  • Anzeige

Zurück zu Freiberufler, Selbstständige, Handelsvertreter, freie Mitarbeit

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast