Re: Homeoffice
von garbs am 30.06.2011, 07:54
Naja, bestehen im Sinne von Anspruch drauf haben kannst du nicht auf dein Homeoffice, dass ist immer einer Sache von Einigung auf Gegenseitigkeit.
Welchen Grund hat die Firma, die bestehende Vereinbarung über die Arbeit im Homeoffice nun zu ändern?
Und nein, du bist nicht automatisch "Scheinselbständig", wenn du als freie Mitarbeiterin arbeitest. Es gibt noch den Status "Selbständig mit einem Auftraggeber", wobei ich in jedem Fall die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung empfehle.
Die Honorarfrage ist immer die Königsfrage und richtet sich nach vielen Faktoren. Probier doch mal folgende Rechnung aus: Nimm' dein Bruttogehalt und multipliziere es mit mit 1,2 (Bsp. 2000 x 1,2 = 2400) dann teilst du den Betrag durch deine durchschnittliche Stundenanzahl (Bsp 2400 / 160 = 15) dann hast du deinen Basis-Stundensatz, auf den du noch eine Sicherheitsmarge rechnen kannst (Bsp. 20% = 3,-) dann kommst du Pi mal Daumen auf einen verhandlungsfähigen Stundensatz, den dein Arbeitgeber oder zukünftiger Auftraggeber auch bereit ist zu bezahlen.