Gründungszuschuss trotz bereits vorhandener GbR?

Gründungszuschuss trotz bereits vorhandener GbR?

Beitragvon eddielove am 06.02.2012, 19:13

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,
Ich bin ZurZeit noch als Werbefotograf angestellt. Möchte mich jedoch ab Juli als Fotograf selbstständig machen (Freiberufler). Hierfür benötige ich möglichst den Gründungszuschuss.
Mein Problem: Ichhabe neben meiner Festanstellung als Fotograf noch ein kleines Modelabel mit einem Freund. Wir sind vertraglich 50/50 an dieser GbR beteiligt.
Wir verdienen mit dieser GbR kaum etwas dazu. Das Ganze ist noch am wachsen...
Nun ist meine Frage, ob ich diese GbR nun auflösen muss um mir überhaupt eine Chance auf den Gründungszuschuss bewahren zu können?!

Falls Nein: Kann ich die GbR einfach auflösen und mich dann um den Zuschuss bewerben?
Wann kann ich mich theoretisch bewerben? Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bzw. der Kündigung?
Ich habe nämlich lediglich ein Monat Kündigungsfrist und habe gelesen, dass man sich möglichst früh bewerben sollte. Möchte nicht 2-3 Monate zwischen Kündigung und Selbstständigkeit ind der Luft hängen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG,eddielove
eddielove
 
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Registriert: 06.02.2012, 18:59

Re: Gründungszuschuss trotz bereits vorhandener GbR?

Beitragvon garbs am 08.02.2012, 20:53

eddielove hat geschrieben:...falls Nein: Kann ich die GbR einfach auflösen und mich dann um den Zuschuss bewerben? Wann kann ich mich theoretisch bewerben? Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bzw. der Kündigung? Ich habe nämlich lediglich ein Monat Kündigungsfrist und habe gelesen, dass man sich möglichst früh bewerben sollte. Möchte nicht 2-3 Monate zwischen Kündigung und Selbstständigkeit ind der Luft hängen....


Ja, dass trifft den Nagel wohl voll auf den Kopf: Sich um den GZ "bewerben" :mrgreen:

Du musst einen Tag lang im ALG1 Bezug stehen, dann kannst du zu deinem Sachbearbeiter gehen und den Antrag auf GZ stellen. Gründe möglichst zeitnah (innerhalb von einem Monat) und gib deine Unterlagen so schnell wie möglich ab. Aber so 2-3 Monate zwischen Kündigung und Geldeingang vom GZ musst du schon einrechnen, das braucht so seine Zeit.
garbs
 
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