Hallo, ich möchte mich zum 1.4ten Selbstständig machen.
Dabei weiß ich noch nicht ob ich dies mittels Gewerbeanzeige tun werde, oder ob ich den Freiberufler wählen kann/werde.
Beim Freiberufler sehe ich für mich den größten Vorteil das ich keine größere Buchführung machen muss.
Ich bin Software Entwickler und arbeite für verschiedene Firmen und Agenturen, mal Home Office mal vor Ort. Ich verkaufe nichts, das einzige Einkommen besteht aus Honoraren für die geleistete Arbeit.
"Muss" das Finanzamt dies so akzeptieren?
Was passiert, wenn ICH jetzt davon ausgehe, das ich zu den Freiberufler gehöre, und KEINE Gewerbeanmeldung vornehme und nur die Anmeldung beim FA mache? Wenn das FA mir den Status Freiberufler im Nachhinein aberkennt, muss ich dann gar Strafe zahlen? Oder muss ich rückwirkend ein Gewerbe anmelden und wird das mit Gewerbesteuer berechnet?
Weil ich muss Ende April meine erste Rechnung schreiben.