ich habe folgendes Problem: Ich möchte gerne eine freiberufliche Tätigkeit als Mediengestalter Bild und Ton aufnehmen. Sollte ja eigtl. nicht das Ding sein. Beim FA angerufen, erfahren, dass ich mich einfach lurz vorstellen soll und die Tätigkeit dann eingetragen wird.
Vor Ort wurde ich dann an das Gewerbamt verwiesen, denn diese könnten nun feststellen, ob eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit vorläge. Beim Gewerbeamt Gelächter. "Ne, ne, hier nur Gewerbeanmeldung. Aber eine freiberufliche Tätigkeit setzt i.d.R auch einen akademischen Grad voraus, nur mal so nebenbei."
Das ist mir vollkommen neu! Kann mir jmd was darüber sagen? Ich habe KEINEN akademischen Grad, allerdings eine Fachhochschulreife, eine abgeschl. Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton und war ein Jahr in meinem Betrieb festangestellt. Im Netz finde ich Aussagen über Anfechtung beim Steuergewricht etc. Aber vllt. hat hier ja schonmal jmd. Erfahrungen in Bezug auf Ablehnung o.ä. gemacht.
Und weiter wüsste ich gerne, was jetzt nun passiert! Ich gebe den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab und das war´s? Erst hieß es, ich solle eine schri. Änmeldung in Form eines Zweizeilers einreichen.
Danke für Info!