Existenzgründung

Existenzgründung

Beitragvon BIBBI am 20.12.2011, 11:59

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Guten Tag,
ich bitte um Mithilfe bez. meines Vorhabens:
Mein Ehemann und ich sind ALG II-Empfänger.
Konkret bin ich Aufstocker, da ich halbtags als Arbeiterin im öffentlichen Dienst beschäftigt bin.
Es besteht die Möglichkeit, daß mein Mann die hiesige Vertretung eines ausländischen Unternehmens
übernimmt.
Diese Tätigkeit würde auf reiner Provisionsbasis erfolgen, d.h. es handelt sich nicht um eine sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigung.
Nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur und der PERSPEKTIVE 50 PLUS besteht die einzige Möglichkeit,
einen Eingliederungszuschuss zu erhalten, darin, daß ich ein Geschäft gründe und meinen Mann sozial-
versicherungspflichtig beschäftige.
Meine bisherige Tätigkeit würde ich weiterführen.
Hierzu meine Fragen:
-kann mein Arbeitgeber (Oberfinanzdirektion) meine Selbstständigkeit ablehnen ?
-wird meine Beschäftigung durch den Arbeitgeber seperat von der Selbstständigkeit abgerechnet ?
Herzlichen Dank und viele Grüße - BIBBI
BIBBI
 
Beiträge: 1
Registriert: 20.12.2011, 11:12

Re: Existenzgründung

Beitragvon mgb-consulting am 21.12.2011, 06:39

Hallo ...

meines Erachtens ist der Rat der ARGE sträflich fahrlässig, denn wie soll das gehen?

Sie müßten Ihren Mann einstellen, würden ihm ein Gehalt zahlen, welches dann wiederum durch einen Eingliederungszuschuss bezuschusst werden würde.

Mal vorausgesetzt, Ihr Arbeitgeber würde einer Selbständigkeit zustimmen, dann müßten Sie auch die Verträge des zukünftigen Auftraggebers Ihres Mannes mit diesem abschließen.

Da die Provisionen vermutlich nicht vom ersten Tag an sprudeln werden, müssten Sie die Anlaufphase vorfinanzieren, hier deckt der Eingliederungszuschuss jedoch nur einen Teil der Betriebsausgaben, d.h. es würde vermutlich nur für Gehalt, Lohnsteuer oder Sozialversicherung reichen, nicht jedoch für Alles... das Risiko den Rest abzuführen, liegt daher bei Ihnen!

Dies Lösung macht in alle Richtungen nur Probleme, denn die ARGE wälzt das kaufmännische Gründungsrisiko komplett auf Sie ab und trägt es nicht mit!

Die einzig richtige Lösung wäre eine Existenzgründung durch Ihren Mann selbst, gefördert durch Einstiegsgeld und ggf. durch ein Darlehen (sofern überhaupt erforderlich), um notwendiges Material zu erwerben.

Er würde dann weiterhin sein ALG-II beziehen, zuzüglich hierzu das Einstiegsgeld und ggf. eine Aufstockung für weitere Familienmitglieder der Bedarfsgemeinschaft, ggf. unterstützt durch ein Gründungsdarlehen der ARGE.

Alles andere ist Unfug!

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

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