Guten Tag,
ich bitte um Mithilfe bez. meines Vorhabens:
Mein Ehemann und ich sind ALG II-Empfänger.
Konkret bin ich Aufstocker, da ich halbtags als Arbeiterin im öffentlichen Dienst beschäftigt bin.
Es besteht die Möglichkeit, daß mein Mann die hiesige Vertretung eines ausländischen Unternehmens
übernimmt.
Diese Tätigkeit würde auf reiner Provisionsbasis erfolgen, d.h. es handelt sich nicht um eine sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigung.
Nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur und der PERSPEKTIVE 50 PLUS besteht die einzige Möglichkeit,
einen Eingliederungszuschuss zu erhalten, darin, daß ich ein Geschäft gründe und meinen Mann sozial-
versicherungspflichtig beschäftige.
Meine bisherige Tätigkeit würde ich weiterführen.
Hierzu meine Fragen:
-kann mein Arbeitgeber (Oberfinanzdirektion) meine Selbstständigkeit ablehnen ?
-wird meine Beschäftigung durch den Arbeitgeber seperat von der Selbstständigkeit abgerechnet ?
Herzlichen Dank und viele Grüße - BIBBI