Re: Eintritt in die Handwerkskammer
von mgb-consulting am 11.07.2011, 12:49
Hallo ...
die Antwort ist falsch, die Frage ob handwerksähnliches Gewerbe oder nicht wurde längst höchstrichterlich geklärt, es ist ein Gewerbe und kein Handwerk.
Ich habe das AZ des Urteils und die Erläuterung durch die IHK-Ulm unten angehängt und hoffe, dass die Frage nun geklärt ist.
MfG
MGB-Consulting
PS: Kleine Anmerkung am Rande... googeln sollte man Dritten nur dann empfehlen, wenn man es selbst beherrscht, ansonsten sollte man vielleicht einfach mal den Mund halten.
Das VG Karlsruhe hat mit Urteil vom 9.6.2005 (Az.: 9 K 1555/04) entschieden, dass Nagelstudios zur IHK zugehörig sind. Dort werde nicht das handwerksähnliche Gewerbe des Kosmetikers ausgeübt.
Zugehörigkeit von Nagelstudios:
Die Klägerin hatte ihr Gewerbe "Nagelstudio, Nagelmodellage, Maniküre" neu angemeldet. Die Handwerkskammer forderte sie auf, sich in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe einzutragen. Hiergegen richtete sich die Klage der Gewerbetreibenden.
§ 18 Abs. 2 Satz 2 HwO verlangt für die Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe das handwerksähnliche Betreiben und ein Aufführen des Gewerbes in der Anlage B Abschnitt 2.
Nach Auffassung des Gerichts umfasst die Tätigkeit eines Nagelstudios - wie auch Nagelmodellage und Maniküre - Teiltätigkeiten des Kosmetikers. Eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 HwO - Abgrenzung von wesentlichen und unwesentlichen Teiltätigkeiten - lasse aber § 18 Abs. 2 Satz 2 nicht zu. Für die Zuordnung von Teiltätigkeiten eines handwerksähnlichen Gewerbes gehe es nicht um die Qualität der Tätigkeiten, sondern um die Quantität und ihre Bedeutung für das betreffende Gewerbe. Entscheidend sei die Verkehrsauffassung, ob die ausgeübte Tätigkeit das handwerksähnliche Gewerbe gerade ausmache. Ausschlaggebend hierfür sei das technische und wirtschaftliche Gesamtbild des konkreten Betriebs. Bei erheblichen Abweichungen vom "Prototypen" werde nicht das handwerksähnliche Gewerbe, sondern ein anderes ausgeübt. So liege es beim Vergleich von Kosmetiker und Nagelstudio. Daher könne eine Eintragung von Nagelstudios in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe nicht erfolgen. Nagelstudios gehören organisationsrechtlich zu den IHKs.
Stand: April 2010
IHK Ulm