Eintritt in die Handwerkskammer

Eintritt in die Handwerkskammer

Beitragvon TimeZone am 30.05.2011, 11:10

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

meine Frau hat sich vor kurzem mit einem eigenen Nagelstudio selbständig gemacht! Kurz nach der Anmeldung beim Amt hat sie Post von der Handwerkskammer bekommen! Ist sie dazu verpflichtet bei der Handwerkskammer beizutreten oder ist das freiwillig?' Was tun die eigentlich für einen? Und was ist mit der IHK?

LG

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Re: Eintritt in die Handwerkskammer

Beitragvon Hamburger am 15.06.2011, 20:41

Kennen Sie eigentlich http://google.de? :D
Ihre Frau ist "Inhaberin eines handwerksähnlichen Gewerbebetriebes als Kosmetikerin" und somit der Handwerkskammer zuzuordnen. Eigentlich könnte sie sich darüber freuen...
Haben Sie noch Fragen?
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Re: Eintritt in die Handwerkskammer

Beitragvon TimeZone am 11.07.2011, 10:51

Natürlich kenne ich google! Haha! :lol:
Ich dacht man könnte auch hier genauere Antworten erfahren!
Wozu gibt es denn Foren?

Ist schon schade wenn man keine Fragen mehr stellen darf! :(

LG
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Re: Eintritt in die Handwerkskammer

Beitragvon TimeZone am 11.07.2011, 10:53

Eigentlich könnte sie sich darüber freuen...



Freuen? Das sind nur wieder jährliche Kosten wo man nichts von hat!

LG
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Re: Eintritt in die Handwerkskammer

Beitragvon mgb-consulting am 11.07.2011, 12:49

Hallo ...

die Antwort ist falsch, die Frage ob handwerksähnliches Gewerbe oder nicht wurde längst höchstrichterlich geklärt, es ist ein Gewerbe und kein Handwerk.

Ich habe das AZ des Urteils und die Erläuterung durch die IHK-Ulm unten angehängt und hoffe, dass die Frage nun geklärt ist.

MfG
MGB-Consulting

PS: Kleine Anmerkung am Rande... googeln sollte man Dritten nur dann empfehlen, wenn man es selbst beherrscht, ansonsten sollte man vielleicht einfach mal den Mund halten.

Das VG Karlsruhe hat mit Urteil vom 9.6.2005 (Az.: 9 K 1555/04) entschieden, dass Nagelstudios zur IHK zugehörig sind. Dort werde nicht das handwerksähnliche Gewerbe des Kosmetikers ausgeübt.

Zugehörigkeit von Nagelstudios:

Die Klägerin hatte ihr Gewerbe "Nagelstudio, Nagelmodellage, Maniküre" neu angemeldet. Die Handwerkskammer forderte sie auf, sich in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe einzutragen. Hiergegen richtete sich die Klage der Gewerbetreibenden.

§ 18 Abs. 2 Satz 2 HwO verlangt für die Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe das handwerksähnliche Betreiben und ein Aufführen des Gewerbes in der Anlage B Abschnitt 2.

Nach Auffassung des Gerichts umfasst die Tätigkeit eines Nagelstudios - wie auch Nagelmodellage und Maniküre - Teiltätigkeiten des Kosmetikers. Eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 HwO - Abgrenzung von wesentlichen und unwesentlichen Teiltätigkeiten - lasse aber § 18 Abs. 2 Satz 2 nicht zu. Für die Zuordnung von Teiltätigkeiten eines handwerksähnlichen Gewerbes gehe es nicht um die Qualität der Tätigkeiten, sondern um die Quantität und ihre Bedeutung für das betreffende Gewerbe. Entscheidend sei die Verkehrsauffassung, ob die ausgeübte Tätigkeit das handwerksähnliche Gewerbe gerade ausmache. Ausschlaggebend hierfür sei das technische und wirtschaftliche Gesamtbild des konkreten Betriebs. Bei erheblichen Abweichungen vom "Prototypen" werde nicht das handwerksähnliche Gewerbe, sondern ein anderes ausgeübt. So liege es beim Vergleich von Kosmetiker und Nagelstudio. Daher könne eine Eintragung von Nagelstudios in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe nicht erfolgen. Nagelstudios gehören organisationsrechtlich zu den IHKs.

Stand: April 2010
IHK Ulm
mgb-consulting
 

Re: Eintritt in die Handwerkskammer

Beitragvon TimeZone am 24.07.2011, 21:32

Und was heißt das jetzt wenn man zur IHK gehört und nicht zur Handwerkskammer? Wo ist da der Unterschied eigentlich? Und wie wird das ganze dann gehandhabt wenn man zusetzlich noch ein Tätigkeit als kosmetische Fußpflege ausübt? Gehört man dann auch nicht zu der Handwerkskammer sonder nur zur IHK?

LG
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