Ein freundliches Hallo an all die Fachkundigen
Das der Existensgründungszuschuss keine Einnahme für die Berechnung der Umsatzsteuer ist, ist mir eigentlich auch klar.
Trotzdem lese ich mehrfach, das es empfohlen wird, dieses in der EÜR mit anzugeben.
Bitte was ist nun richtig?
Existensgründungszuschuss in die EÜR?
Existengründungzuschuss in die Einkommenssteuer?
oder ist dieser generell steuerfrei? ( sagt die AA)
Ich bedanke mich für eine kurze Rückantwort
Angi