Hallo,
sry falls bereits ein Thread zu diesem Thema existiert, ich konnte nach ausführlicher Suche leider keinen finden ...
Vor einiger Zeit war ich mehrere Monate freiberuflich für ein Unternehmen als Kaufmann tätig. Da es meine erste freiberufliche Tätigkeit war, hatte ich noch kein Gewerbe angemeldet. Nachdem ich mich mit dem Auftraggeber sehr kurzfristig überworfen habe, steht nun nach wie vor der Ausgleich meiner letzten Rechnung aus. Als Letztes erhielt ich ein Schreiben meines ehemaligen Auftraggebers in dem er eine Kopie meines Gewerbescheins anforderte.
Vorher wurden bereits mehrere Rechnungen ausgeglichen. Zur Zeit bin ich als Reifenmonteur angestellt, einen Anwaltstermin wahrzunehmen fällt da zum Beginn der Winterreifensaison schwer. Deshalb meine Frage, ob mir jemand einen Tipp geben kann wie ich mich zu verhalten habe.
Nach meiner Auffassung wurde die Leistung erbracht und eine Rechnung gestellt, also muss diese auch ausgeglichen werden. Die Vorlage eines Gewerbescheins wird evtl. die ein oder andere Behörde interessieren, ist aber in diesem Fall für de ehemaligen AUftraggeber unerheblich ...
... für Antworten danke ich im Voraus.
A. Turner