Auftraggeber zahlt nicht

Auftraggeber zahlt nicht

Beitragvon a_turner am 15.11.2009, 17:31

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

sry falls bereits ein Thread zu diesem Thema existiert, ich konnte nach ausführlicher Suche leider keinen finden ...

Vor einiger Zeit war ich mehrere Monate freiberuflich für ein Unternehmen als Kaufmann tätig. Da es meine erste freiberufliche Tätigkeit war, hatte ich noch kein Gewerbe angemeldet. Nachdem ich mich mit dem Auftraggeber sehr kurzfristig überworfen habe, steht nun nach wie vor der Ausgleich meiner letzten Rechnung aus. Als Letztes erhielt ich ein Schreiben meines ehemaligen Auftraggebers in dem er eine Kopie meines Gewerbescheins anforderte.

Vorher wurden bereits mehrere Rechnungen ausgeglichen. Zur Zeit bin ich als Reifenmonteur angestellt, einen Anwaltstermin wahrzunehmen fällt da zum Beginn der Winterreifensaison schwer. Deshalb meine Frage, ob mir jemand einen Tipp geben kann wie ich mich zu verhalten habe.

Nach meiner Auffassung wurde die Leistung erbracht und eine Rechnung gestellt, also muss diese auch ausgeglichen werden. Die Vorlage eines Gewerbescheins wird evtl. die ein oder andere Behörde interessieren, ist aber in diesem Fall für de ehemaligen AUftraggeber unerheblich ...

... für Antworten danke ich im Voraus.

A. Turner
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Re: Auftraggeber zahlt nicht

Beitragvon garbs am 15.11.2009, 18:40

a_turner hat geschrieben:...Vor einiger Zeit war ich mehrere Monate freiberuflich für ein Unternehmen als Kaufmann tätig. Da es meine erste freiberufliche Tätigkeit war...


Servus,

als Freiberufler bist du Freiberufler und hast keinen Gewerbeschein.

Als Gewerbetreibender hast du einen Gewerbeschein, den du auch rückwirkend anmelden kannst. Wo ist das Problem?

Was mich stutzig macht ist, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass dein ehemaliger Auftraggeber nach Vorlage der Gewerbeanmeldung urplötzlich die offene Rechnung zahlt.

Sag mir doch Bescheid, wenn ich mich irren sollte...
Viel Erfolg....wünscht garbs!
:::Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg:::
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Re: Auftraggeber zahlt nicht

Beitragvon Mr.Cabdiver am 10.03.2010, 23:26

Moin Zusammen,

Kaufmann bedeutet Gewerbe, freiberuflich soll sicherlich selbstständig bedeuten, nicht angemeldet bedeutet Schwarzarbeit ...

Ich würde mich mal umgehend beim GA nachträglich anmelden und ggf. den dadurch entsprechenden Abgabepflichten nachkommen, sofern die erzielten Einnahmen nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällt...

Der Auftraggber wird sicherlich nur darauf spekulieren, das dies nicht geschieht und es als Einschüchterungstatktik ansehen.

Ich weiss nicht, wie hoch der Streitwert ist, aber ich würde drum kämpfen. Rufen Sie täglich an und fragen wann die Sache aus der Welt geschafft wird. Rufen Sie ohne Kennzeichnung der eigenen Nummer an, möglichst zu unterschiedlichen Zeiten.

Auch Briefe mit persönlicher Zustellung, die förmlich durch das Adressfenster eine Mahnung erahnen lassen (für den Überbringer) sind sehr wirkungsvoll, weil peinlich - benennen Sie hier auch den Schritt, den Vorgang an ein Inkassounternehmen abzugeben, ach es gibt da so tolle Möglichkeiten...

Hat das Unternehmen einen Webauftritt, wird darüber Ware bzw. Dienstleistung angeboten? Sdchon mal was von WOT gehört? Teilen Sie Ihre Erfahrungen ruhig der Welt mit, keiner will mit unseriös arbeitenden Leuten zu tun haben, mir gehts jedenfalls so...

Aber bringen Sie sich zuerst auf Kurs!

Good Luck
"In der Theorie ist praktisch alles möglich!" sagte mir mal ein Unternehmensberater und war schwer verunsichert, als ich ihm von der tatsächlichen Existenz der Realität erzählte ...
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Re: Auftraggeber zahlt nicht

Beitragvon Ahanit am 11.03.2010, 05:30

Also als Freiberufler bruachst du kein Gewerbeschein, die Frage ist nur, ob du als Kaufmann einen Freiberufler Status erlangen kannst. Meines Wissens NEIN

Also zum Gewerbeamt, rückwirkend anmelden und dem Knilch vorzeigen.

Ob dieser allerdings urplötzlich zahlt nach Vorlage ist eher Fraglich
Interessanter ist immer die Steuernummer, die Auf Rechnungen IMMER Angegeben sein muß.
Wenn du keine Hast könnte er dir einen Strick draus drehen, denn das ist Abmahnungs Gefährlich, wobei er aber nur was machen kann wenn die Branche stimmt, aber wenn er sich nen neuen Kaufmann nimmt und ihm deine Rechnung zeigt und da fehlt was, dann wird es Gefährlich.

Besser zum Anwalt, den Vorgang prüfen lassen und dann ein Schreiben aufsetzen lassen, das wirkt wunder, wie ich gelernt habe, oder aber ein Inkasso Unternehmen beauftragen, auch das zeigt sich meist zum Eintreiben recht wirksam.
Mein Weg in die Selbständig könnt ihr in meinem Blog verfolgen http://news.ahanit.de Meine Kunst findet ihr unter http://kunst.ahanit.de
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