Angestellter und nebenberuflich IT-Consultant

Angestellter und nebenberuflich IT-Consultant

Beitragvon wolfman am 27.07.2011, 20:44

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hi,

derzeit arbeite ich gluecklich als Angestellter. Dies soll auch so bleiben. Nur um mein Taschengeld etwas aufzubessern wuerde ich gerne als IT-Consultant Kunden beraten und darueber natuerlich auch Rechnungen schreiben.

Ich weiss dass ich eine neue Steuernummer beim Finanzamt beantragen muss, viel mehr aber auch nicht, da mich die ganzen Eintraege sowie Artikel immer mehr verwirrt haben.

Kann mir jemand sagen wie das in der Praxis bei jemandem ablaeuft der nebenberuflich als Freiberufler arbeitet?

Wie laeuft das ab wenn ich meinem Kunden eine Rechnung schreiben will? (Thema Umsattzsteuer)
Wie laeuft das ab wenn ich meinem Kunden in Luxemburg eine Rechnung schreiben will? (Auslandsnr?)

Wie ist das mit der Krankenkasse? Ich arbeite ja 40Std in meinem eigentlichen Beruf und mache hier auch 80% meines Gelds.

Muss ich jeden Monat dem Finanzamt etwas melden?

Vielen Dank im Voraus.
wolfman
wolfman
 
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Re: Angestellter und nebenberuflich IT-Consultant

Beitragvon 4founders am 31.07.2011, 08:44

wolfman hat geschrieben:Ich weiss dass ich eine neue Steuernummer beim Finanzamt beantragen muss, viel mehr aber auch nicht, da mich die ganzen Eintraege sowie Artikel immer mehr verwirrt haben.

Kann mir jemand sagen wie das in der Praxis bei jemandem ablaeuft der nebenberuflich als Freiberufler arbeitet?


Du sagst dem Finanzamt, dass Du ab sofort selbständig als Freiberufler arbeitest. Idealerweise sagst Du auch gleich, was Du konkret machen willst, sonst erfolgt ggf. noch eine Prüfung, ob Du nicht doch gewerblich unterwegs bist. Dann bekommst Du vom FA einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier müssen u.a. Fragen beantwortet werden, wie viel Umsatz und Gewinn Du wohl machen wirst. Beantwortest Du die Fragen zu optimistisch, darfst Du i.d.R. schon Umsatzsteuer- und Einkommensteuervorauszahlungen leisten.

Ich meine, hier wird auch schon abgefragt, ob Du von der Kleinerunternehmerregelung Gebrauch machen willst.

wolfman hat geschrieben:Wie laeuft das ab wenn ich meinem Kunden eine Rechnung schreiben will? (Thema Umsattzsteuer)


Du schreibst Deinen Kunden ganz normal eine Rechnung. Wenn Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, dann darfst Du in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Ferner muss ein Hinweis auf die Rechnung, dass Du gem. §19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist. Ob diese Regelung vorteilhaft ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hier kannst Du etwas darüber lesen: http://goo.gl/K56Ud

wolfman hat geschrieben:Wie laeuft das ab wenn ich meinem Kunden in Luxemburg eine Rechnung schreiben will? (Auslandsnr?)


Sehr spezielles Thema... Da es u.a. davon abhängt, wo die Leistung erbracht wird. Ob Dein Kunde Unternehmer ist, ob dieser eine USt-ID-Nummer hat... -> Steuerberater fragen!

wolfman hat geschrieben:Muss ich jeden Monat dem Finanzamt etwas melden?


Abhängig von der Höhe Deiner Umsätze musst Du bis zum 10. des Folgemonats eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Dies dürfte aber nicht für Kleinunternehmer i.S.d. §19 UstG gelten. Ansonsten wäre mir bei diesem Sachverhalt nichts weiter bekannt.
4founders
 
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