Als Schüler freiberuflich Texte schreiben?

Als Schüler freiberuflich Texte schreiben?

Beitragvon babing am 03.07.2011, 22:24

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

Ich bin 18 Jahre alt und Schüler aus Niedersachsen. Momentan besuche ich die 11. Klasse eines Gymnasiums und werde wohl im Sommer 2012 mein Abitur machen.

Ich möchte nun als Texter arbeiten, um mir ein bisschen Geld nebenbei dazuzuverdienen. Dabei habe ich bereits Auftraggeber, die mir unregelmäßig Aufträge geben, wonach ich Texte schreibe und dafür ganz unterschiedliche Summen bekomme. Das können im Monat ohne weiteres über 400 Euro werden.

Nun ist, zumindest für mich, die Situation etwas verfahren: Ich soll für Kunden Rechnungen ausstellen, mit Steuernummer und allem. Eine Steuernummer habe ich noch, die entstammt einem Ferienjob vor mehreren Jahren. Die Frage ist, ob ich diese Steuernummer nutzen kann, oder eine neue beantragen muss. Muss ich mich dann beim Finanzamt außerdem als freiberuflich melden? Oder ein Gewerbe beantragen? Und wie ist das mit dem Geld, was ist, wenn ich über 400 Euro, eventuell mal über 800 Euro verdienen kann?

Ich bin wirklich total überfordert. Diese ganze Bürokratie hier, man will sich doch nur ein wenig auf eigene Beine stellen und versuchen, seine Talente oder Hobbies zu ein wenig Geld nebenbei zu machen... Aber naja, muss man dann mit klarkommen...

Ich hoffe, mir kann hier eine umfassende Antwort gegeben werden. Leider habe ich wirklich keine Ahnung davon und stehe nun ein wenig hilflos da.

Vielen Dank so schon einmal,
babing
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Re: Als Schüler freiberuflich Texte schreiben?

Beitragvon garbs am 05.07.2011, 14:30

babing hat geschrieben:...Die Frage ist, ob ich diese Steuernummer nutzen kann, oder eine neue beantragen muss. Muss ich mich dann beim Finanzamt außerdem als freiberuflich melden? Oder ein Gewerbe beantragen? Und wie ist das mit dem Geld, was ist, wenn ich über 400 Euro, eventuell mal über 800 Euro verdienen kann? ...


Diese Steuernummer kannst du nutzen, das ist deine persönliche Steuernummer, die sich nicht ändert. Und ja, du solltest deinem Finanzamt in einem formlosen Schreiben mitteilen, dass du ab dem (Datum) eine freiberufliche Tätigkeit als Texter/Journalist/Autor/whatever ausübst.

Stellst du Rechnungen mit USt. aus, musst du monatlich eine USt.-Erklärung abgeben.

Am Jahresende machst du deine Einnahme-Überschuss-Rechnung und gibst deine Gewinn bei der Steuererklärung an. Dem Finanzamt ist es egal, wieviel du verdienst, eine Grenze nach oben gibt es hier nicht. :wink:

Willst du wissen, was sonst noch so als Schüler oder Student auf dich zukommt, wenn du nebenbei selbständig ein paar Groschen dazuverdienen willst?

Lies einfach die älteren Beiträge hier im Forum oder nutze die Suchfunktion, du wirst jede Menge Stoff dazu finden!
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Re: Als Schüler freiberuflich Texte schreiben?

Beitragvon babing am 05.07.2011, 16:02

Hallo,

Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort!

Sicher, dass meinem Verdienst vor allem durch die Vergabe des Kindergeldes keine Grenzen gesetzt sind? Im bürokratischen Deutschland wäre das für mich schon wirklich eine große Überraschung ;)

Ich werde dieses Forum mal durchlesen, es scheint mir allgemein sehr interessant zu sein hier, das Wissen von hier kann man immer gut gebrauchen:)

Grüsse
babing
 
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Re: Als Schüler freiberuflich Texte schreiben?

Beitragvon garbs am 05.07.2011, 17:28

babing hat geschrieben:...Sicher, dass meinem Verdienst vor allem durch die Vergabe des Kindergeldes keine Grenzen gesetzt sind? ...


Der Grenzbetrag für Kindergeldbezug liegt bei 8.004,- im Jahr.

:wink:
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