Hallo,
im Rahmen meiner Diplomarbeit muss ich die steuerlichen Aspekte im Franchising beleuchten. Diesbezüglich habe ich leider keine aussagekräftigen Informationen gefunden. Deswegen wende ich mich hier an dieses Forum, in der Hoffnung Antworten zu finden.
Wenn ein Franchise-Geber (FG) hier in Deutschland ansässig ist und die Franchise-Nehmer (FN) im Ausland für ihn tätig sind, wie sind die vom FN abzutretenden Gebühren zu versteuern? I.d.R. müssen die FN einen bestimmten Prozentsatz des Nettoumsatzes an den FG abführen, also wird dieser bestimmte Betrag im Ausland nicht mehr versteuert? (Weil Netto= abzüglich Steuern bedeutet?) Sind die Franchise-Gebühren, die der FG in Deutschland einnimmt, als Gewinn oder Umsatz einzustufen? Wie wird das dann versteuert?
Ich hoffe Sie/ihr können/könnt mir helfen!
Vielen Dank im voraus!
Stefanie