Re: Verlängerung Gründungszuschuss
von gruendungsberater24 am 26.10.2010, 10:57
Hallo,
ein Widerspuch ist selbstverständlich möglich. Hierbei sollte aufgezeigt werden, warum die Umsätze und Erträge in den ersten 9 Monaten derart niedrig ausgefallen sind und welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, um im zweiten Förderzeitraum und danach Ihre Lebenshaltungskosten und die Kosten des Unternehmens zu bestreiten und Ihr Unternehmen in die Gewinnzone zu bringen.
Eine weitere fachkundige Stellungnahme ist dabei in den meisten Fällen hilfreich. Die Erfolgschancen sind aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Kann-Leistung handelt, schwer einzuschätzen und sachbearbeiterabhängig.
Günstigerweise wäre auch ein Termin mit dem Sachbearbeiter vor Verfassung des Widerspruches sinnvoll, um zu erfahren, welche Schwerpunkte er für eine Weitergewährung setzt. Sollte dies nicht möglich sein, wäre auch ein Termin zur Abgabe des Widerspruches anzuraten, um dem Sachbearbeiter noch weitere Informationen geben zu können.
Eine "gute" Begründung sollte eine genaue Fehleranalyse beinhalten und selbstverständlich auch die Gegenmaßnahmen und deren mögliche oder auch vielleicht schon eingesetzte Wirkung realistisch darstellen.
Viel Erfolg
Michael Köhler