Hallo,
ich möchte mich kurzfristig Selbstständig machen, bin momentan Festangestellt und in Probezeit, und kann mit einer 14 tägigen Frist kündigen. Einen Steuerberater habe ich bereits aufgesucht, Formulare für die Anmeldung des Gewerbes, sowie Finanzamt liegen ausgefüllt vor.
Vorweg: meine Gründung ist unabhängig von dem Gründerzuschuss möglich, würde aber eine finanzielle Entlastung bedeuten und demnach nach Möglichkeit mitgenommen. Kunden sind bereits aquiriert, bzw. feste Zusagen habe ich bereits bekommen.
Sofern ich also morgen kündige mit Frist von 14 Tage, mich zum 22.10 arbeitslos melde, kann am 24.10 theoretisch ja der Antrag für den Gründerzuschuss abgeholt werden.
Nun zu meinen Fragen:
1. Wenn ich mir den Antrag abgeholt habe, kann ich dann direkt am 25. Gründen und den Antrag später einreichen inkl. Businessplan usw. oder muss das dann alles direkt am 25. eingereicht werden?
2. Sofern später eingereicht werden kann, gilt für die Bemessung und rechtliche Grundlage des Gründerzuschuss dann noch das alte Gesetz? Also nicht die Änderungen die ab dem 1.11. greifen
Eine Gründung erst nach X Wochen der Arbeitslosigkeit fällt für mich definiv als Lösung aus. Hoffe hier kann mir kurzfristig geholfen werden.
edit: ggf. verschieben: gruendungszuschuss-einstiegsgeld-f8/
edit2: Lösung: gruendungszuschuss-einstiegsgeld-f8/zeitpunkt-der-antragstellung-auf-gruendungszuschus-t8214.html
Mir stellt sich nun nur noch die Frage ob das alles so klappen kann bis zum Ende diesen Monats.