mal eine Frage an unsere Gründungsberater hier im Forum.
Heute mrorgen habe ich im Radio gehört, dass der Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit heraus nicht mehr gesetzlich fetgelegt sein soll, sondern im Einzelfall gewährt werden kann.
Unter anderem will von der Leyen die Hürden für Arbeitslose höher legen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen wollen. So sollen die Bedingungen für den Gründungszuschuss drastisch verschärft werden. Der Gründungszuschuss, für den die Bundesagentur für Arbeit derzeit jährlich rund 1,8 Milliarden Euro ausgibt, soll von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Zudem sollen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erhöht und die Zahlungen an die Existenzgründer verringert werden.
Quelle: http://bit.ly/f4armD
Das würde ja bedeuten, wenn einem Bearbeiter die nase des Antragstellers nicht paßt hat dieser Pech gehabt, oder?
Gruß
Kai