Gruendungszuschuss, wofuer genau da.....

Gruendungszuschuss, wofuer genau da.....

Beitragvon impression am 11.10.2011, 14:26

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hi,

ich hab mal ne Frage zum Gruendungszuschuss. Grund hierfuer ist das ich gerade gegen das Arbeitsamt klage wegen Fehlberatung, braeuchte da allerdings etwas Hilfe. :)

1. Ist irgendwo definiert inwiefern ich den Gruendungszuschuss von der Selbststaendigkeit abhaengig machen darf? Er soll doch dafuer sorgen das gerade zu beginn meine Selbststaendigkeit unterstuetzt wird.
Kann man es so auslegen das die Selbststaendigkeit nur mit Hilfe des Gruendungszuschusses gewaehrleistet ist oder muss ich auf jedenfall meine Selbststaendigkeit auch ohne Gruendungszuschuss auf die Reihe bekommen, was sich wiederum etwas widerspricht.

2. Ich hab urspruenglich nach dem Antrag fuer Gruendungszuschuss nachgefragt, er hat mir den aber immer ausgeredet und gesagt ich solle erstma normal arbeiten gehen. (bin da grad mit dem Studium fertig geworden) Ausserdem kann er mir den Antrag nicht geben solange nicht eindeutig feststeht zu welchem Datum ich mich Selbststaendig machen moechte.
Ist das wirklich so? es gibt ja einmal das Datum wann man den Antrag gestellt hat und eins wann man sich selbststaendig macht. Ich habe gelesen das selbst bei einer reinen Absichtserklaerung der Arbeitsberater mir den Antrag aushaendigen muss. Das Datum der Selbststaendigkeit muss dafuer nichmal sicher sein. Weiss da jemand mehr? Inwiefern hab ich anspruch auf gruendungszuschuss?


Mein Fehler war nun, das ich mich Selbststaendig gemacht habe , weil ich dem Amt zeigen wollte das ich es ernst meine und nun wurde mir der Antrag verweigert weil ich das haette vor der Selbststaendigkeit machen sollen, was mir ebenfalls der Arbeitsberater verschwiegen hat...also wenn mir da jemand helfen kann, ich waere sehr dankbar.
impression
 
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Re: Gruendungszuschuss, wofuer genau da.....

Beitragvon garbs am 11.10.2011, 16:42

impression hat geschrieben:...Mein Fehler war nun, das ich mich Selbststaendig gemacht habe , weil ich dem Amt zeigen wollte das ich es ernst meine und nun wurde mir der Antrag verweigert weil ich das haette vor der Selbststaendigkeit machen sollen, was mir ebenfalls der Arbeitsberater verschwiegen hat...also wenn mir da jemand helfen kann, ich waere sehr dankbar.


Nö, der Arbeitsberater hat es dir nicht verschwiegen. Du schreibst ja selber:

...Ausserdem kann er mir den Antrag nicht geben solange nicht eindeutig feststeht zu welchem Datum ich mich Selbststaendig machen moechte...


Blöd, ich weiß. Aber es gibt nun mal diese Reihenfolge: Antrag auf GZ abholen und dann erst G-Schein anmelden. Das Datum im Antrag (wird bei Antragsausstellung vom Amt eingetragen) muß zwingend vor Beginn der Selbständigkeit liegen. Wenn du die selbständige Tätigkeit aufgenommen hast und die Zusammenstellung der Unterlagen noch Zeit in Anspruch nimmt (z.B. durch eine Wartefrist bei der IHK) ist das ok., solange der Antrag vorher schon abgeholt wurde.

Beispiel:
Antragsdatum 6.7.
G-Anmeldung 1.8.
Fachkundige Stellungnahme (IHK) 22.8.
Bestätigung vom FA 16.9.
Abgabe der Antragsunterlagen GZ beim AA 19.9.
Bewilligungsbescheid GZ 27.9.
1. Auszahlung GZ (nachschüssig) 30.9.

Hoffentlich kann dir jemand anders eine positivere Nachricht schreiben.

Ich drücke die Daumen!
garbs
 
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Re: Gruendungszuschuss, wofuer genau da.....

Beitragvon mgb-consulting am 11.10.2011, 17:06

Hallo ...

den Standpunkt einzunehmen: "Der Sachbearbeiter hat mich nicht informiert!" ist mir zu einfach!

Es gibt eine umfangreiche Aufklärung durch die Arbeitsagentur in Form von diversen Merkblättern und Broschüren, sodass niemand derart unwissen sein muss, wie Sie es anscheinend noch immer sind.

Sie können sich die Zeit für eine Klage getrost sparen, denn Sie werden mit der Klage scheitern!

Der Gründungszuschuss ist zwar eine Pflichtleistung, aber dennoch nur dann zu erbringen, wenn das Vorhaben machbar und tragfähig ist, ist dies nicht der Fall, dann kommt die Arbeitsagentur ihrer Fürsorgepflicht nicht nach und würde Sie ins Messer laufen lassen.

Da Sie mit diesem Thema hier bereits sei März des Jahres herumkaspern und noch immer keine Lösung gefunden haben, wird Ihnen auch jede Arbeitsagentur das Vermögen Dinge selbst erfolgreich in die Hand zu nehmen absprechen und eine kaufmännische Eignung verneinen, mithin die Machbarkeit in Frage stellen.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

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