ich hab mal ne Frage zum Gruendungszuschuss. Grund hierfuer ist das ich gerade gegen das Arbeitsamt klage wegen Fehlberatung, braeuchte da allerdings etwas Hilfe.
1. Ist irgendwo definiert inwiefern ich den Gruendungszuschuss von der Selbststaendigkeit abhaengig machen darf? Er soll doch dafuer sorgen das gerade zu beginn meine Selbststaendigkeit unterstuetzt wird.
Kann man es so auslegen das die Selbststaendigkeit nur mit Hilfe des Gruendungszuschusses gewaehrleistet ist oder muss ich auf jedenfall meine Selbststaendigkeit auch ohne Gruendungszuschuss auf die Reihe bekommen, was sich wiederum etwas widerspricht.
2. Ich hab urspruenglich nach dem Antrag fuer Gruendungszuschuss nachgefragt, er hat mir den aber immer ausgeredet und gesagt ich solle erstma normal arbeiten gehen. (bin da grad mit dem Studium fertig geworden) Ausserdem kann er mir den Antrag nicht geben solange nicht eindeutig feststeht zu welchem Datum ich mich Selbststaendig machen moechte.
Ist das wirklich so? es gibt ja einmal das Datum wann man den Antrag gestellt hat und eins wann man sich selbststaendig macht. Ich habe gelesen das selbst bei einer reinen Absichtserklaerung der Arbeitsberater mir den Antrag aushaendigen muss. Das Datum der Selbststaendigkeit muss dafuer nichmal sicher sein. Weiss da jemand mehr? Inwiefern hab ich anspruch auf gruendungszuschuss?
Mein Fehler war nun, das ich mich Selbststaendig gemacht habe , weil ich dem Amt zeigen wollte das ich es ernst meine und nun wurde mir der Antrag verweigert weil ich das haette vor der Selbststaendigkeit machen sollen, was mir ebenfalls der Arbeitsberater verschwiegen hat...also wenn mir da jemand helfen kann, ich waere sehr dankbar.