Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

Beitragvon dizi am 08.10.2011, 18:03

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich war seit 01.09.2011 arbeitssuchend und hatte Anfang SEP schon Interesse mich selbständig zu machen. Seit dem 01.09.2011 beziehe ich ALGI und habe mich nun ab dem 1.10.11 selbständig gemacht. Am 22 Sep. habe ich der AfA angerufen und wollte einen Termin vereinbaren wegen ALG I und Gründungszuschuss. Teminvergabe ist der 17.10.11!

Diese Woche habe ich meinen Antrag erhalten mit dem Datum 06.10.11

Nun habe ich Bedenken, dass ich keinen Anspruch auf Gründungszuschuss mehr habe, kann das sein?
Ich meine die Beratung wegen dem Gründungszuschuss war sehr bescheiden und ich dachte, ich wäre auf der sicheren Seite, mit der Terminvereinbarung am 22.09.11!!!

--> Kann mir jemand genaueres mitteilen bzw Tips geben?

Meine Kollegen aus ganz Deutschland haben ähnliche Problene, einer in Bayern hat sofort den Zuschuss erhalten, ein anderer wurde gleich abgelehnt, sogar ein Ehepaar wurde anders behandelt (nur zur Info: die Voraussetzungen sind alle vorhanden, also Anspruch auf ALG I etc.)

Vielen Dank..
dizi
 
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Re: Gründungszuschuss

Beitragvon mgb-consulting am 09.10.2011, 00:40

Hallo ...

eine Antwort wäre reine Spekulation, weil niemand weiss, was Sie mit Ihrem Sachbearbeiter genau abgesprochen haben.

Allem Anschein nach sind Sie bereits selbständig und haben somit keinen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss.

Wenn Ihr Sachbearbeiter jedoch gesagt hat: "Reichen Sie den Antrag nach!" dann sähe die Sache wieder ganz anders aus.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Gründungszuschuss

Beitragvon dizi am 09.10.2011, 10:22

okay, vielen Dank! Dann habe ich es richtig verstanden, dass meine zuständige Sachbearbeiterin entscheidet ob Ja oder Nein?

--> Sie wusste z.b. dass ich mich evtl. Selbständig mache und hat mir auch damals den Tip gegeben, und nur ihr ist es eigentlich auch zu verdanken, dass ich überhaupt das Antragsformular für den Förderzuschuss im nach Beginn der Selbständigkeit bekommen habe...

oder habe ich das nun grundsätzlich falsch verstanden?
dizi
 
Beiträge: 2
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Re: Gründungszuschuss

Beitragvon mgb-consulting am 09.10.2011, 12:48

Hallo ...

nochmals... ich weiss nicht was Sie wie verstanden haben oder was Ihre Sachbearbeiterin wie gemeint haben könnte.

Fakt ist, dass Sie nach geltendem Recht den Antrag mit Aufnahme der Gründung stellen müssen und ansonsten keinen Anspruch auf eine Förderung haben und Sie haben bereits gegründet.

Wenn Ihre Sachbearbeiterin den Antrag aber dennoch akzeptiert, weil sie weiss, dass Sie bereits im Monat zuvor danach gefragt haben, dann ist das im Ermessensspielraum Ihrer Sachbearbeiterin.

MfG
MGB-Consulting
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