Hallo Zusammen,
ich bin bis 30.06.2011 befristet beschäftigt. Ich möchte mich als Immobilienmakler selbstständig machen und damit auch so schnell wie möglich beginnen.
Mir wurde gesagt, dass ich darauf achten muss, dass ich mein Gewerbe bis zum 30.06.2011 erstmal nur als Nebengewerbe (was es ja auch ist) anmelde und es dann sobald ich Arbeitslos werde in ein Hauptgewerbe umwandele um den Gründungszuschuss zu erhalten.
Ist dies richtig?
Welche weiteren Schritte wären wichtig und gibt es irgendwelche Einschränkungen?
VIELEN DANK im Voraus für eure Antworten.
Gruß
Bernd