Hi Ihrs,
ich hab ein großes Problem und muss leider ein wenig mehr ausholen. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Da ich vor meinem Studium ca. 2Jahre gearbeitet hatte, hatte ich auch noch nach meinem Studium Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich für das Studium nur knapp 4 Jahre benötigt hatte. Diesen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich genutzt um mich hauptsächlich über eine Selbstständigkeit und den damit verbundenen Gründungszuschuss zu erkunden. Mein damaliger Arbeitsberater hat das geprüft und meinte, der Anspruch wäre vorhanden, da ich noch mehr als 190 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte. Allerdings hat er mir stark davon abgeraten, ich solle mir erstmal eine Festanstellung suchen als mich selbstständig zu machen.
Letztendlich habe ich mich nun selbstständig gemacht und vorher mehrmals beim Arbeitsamt angerufen und gefragt ob das mit dem Gründungszuschuss soweit in Ordnung geht. Und am Telefon hat man mir wieder abgeraten, meinte aber ich hätte Anspruch darauf. Nachdem ich mich Selbstständig gemacht habe, habe ich versucht den Antrag auf Grüdungszuschuss zu bekommmen, weil er mir bis dahin noch immer nich ausgehändigt wurde. Dann durfte ich feststellen, das ich den Antrag nicht mehr bekommen durfte, weil ich schon Selbstständig bin und quasie vom Arbeitsamt abgemeldet bin. Gesagt hat mir das niemand. Nun stand ich mal richtig dumm da. Meiner Meinung nach eine Fehlberatung, schon beim ersten Gespräch hätte mir der Arbeitsberater den Antrag auf Gründungszuschuss geben müssen und mich vor allem bei meiner Entscheidung unterstützen müssen und nicht davon abraten.
So, nun hatte ich etlichen Emailverkehr mit verschiedensten Sachbearbeitern, komischerweise wurde ich dann auch an einen anderen Arbeitsberater weitergereicht, mit dem ich dann die weitere Vorgehensweise beriet.
Er hat mir gesagt, ich soll meine Selbstständigkeit vom Finanzamt ruhen lassen, mich arbeitslos melden, den Gründungszuschuss beantragen, mich wieder in die Selbstständigkeit abmelden und beim Finanzamt wieder selbstständig melden. Nach weiteren etlichen email Verkehr, hab ich dann letztendliche diese meiner Meinung nach tierischst umständliche Möglichkeit genutzt und den ganzen Kram an und abgemeldet. Endlich hatte ich den Antrag auf Gründungszuschuss. Nun ging alles los, Businessplan erstellen, Termin beim Steuerberater usw....ist ja alles mit nem gewissen Zeitaufwand verbunden. Letztendlich alles fein fertig gemacht und hingeschickt. Nach 2 Wochen erhalte ich den Brief das der Gründungszuschuss abgelehnt wurde, weil ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hätte. Und das stimmt sogar. Zu dem Zeitpunkt wo ich das erste mal arbeitslos gemeldet war und den Gründungszuschuss schon beim ersten Arbeitsberatergespräche nach dem Studium bekommen wollte. Hatte ich noch Anspruch. ca. einen Monat später, nachdem ich mich wieder arbeitslos melden musste um den Gründungszuschuss zu erlangen, hatte ich schon garkeinen Anspruch mehr, da die 4 Jahre quasie mit dem einen Monat rum wahren. Dabei hab ich wirklich mehrmals nachgefragt ob ich alle Bedingungen für den Gründungszuschuss erfülle.
Letztendlich habe ich wirklich alles umsonst gemacht und mein Businessplan und meine ganze Arbeit musste nichmal angeschaut werden.
Nun meine Frage, wie sieht die Rechtslage aus, was würdet ihr mir in meinem Fall raten. Auf jedenfall werde ich mich so nicht zufrieden geben. Meiner Meinung nach ist es Fehlberatung. Zudem ist das Arbeitsamt da um mich richtig zu informieren. Und gerade der Arbeitsberater hat doch alle meine Daten im System, ihm muss doch aufgefallen sein das in der Zeit des email Verkehrs die 4Jahre mittlerweile rum sind......
So ich hoffe jemand hat sich Zeit genommen alles zu lesen und kann mir helfen. Danke