Gründungszuschuss, nur Probleme

Gründungszuschuss, nur Probleme

Beitragvon impression am 21.03.2011, 16:58

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hi Ihrs,

ich hab ein großes Problem und muss leider ein wenig mehr ausholen. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Da ich vor meinem Studium ca. 2Jahre gearbeitet hatte, hatte ich auch noch nach meinem Studium Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich für das Studium nur knapp 4 Jahre benötigt hatte. Diesen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich genutzt um mich hauptsächlich über eine Selbstständigkeit und den damit verbundenen Gründungszuschuss zu erkunden. Mein damaliger Arbeitsberater hat das geprüft und meinte, der Anspruch wäre vorhanden, da ich noch mehr als 190 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte. Allerdings hat er mir stark davon abgeraten, ich solle mir erstmal eine Festanstellung suchen als mich selbstständig zu machen.
Letztendlich habe ich mich nun selbstständig gemacht und vorher mehrmals beim Arbeitsamt angerufen und gefragt ob das mit dem Gründungszuschuss soweit in Ordnung geht. Und am Telefon hat man mir wieder abgeraten, meinte aber ich hätte Anspruch darauf. Nachdem ich mich Selbstständig gemacht habe, habe ich versucht den Antrag auf Grüdungszuschuss zu bekommmen, weil er mir bis dahin noch immer nich ausgehändigt wurde. Dann durfte ich feststellen, das ich den Antrag nicht mehr bekommen durfte, weil ich schon Selbstständig bin und quasie vom Arbeitsamt abgemeldet bin. Gesagt hat mir das niemand. Nun stand ich mal richtig dumm da. Meiner Meinung nach eine Fehlberatung, schon beim ersten Gespräch hätte mir der Arbeitsberater den Antrag auf Gründungszuschuss geben müssen und mich vor allem bei meiner Entscheidung unterstützen müssen und nicht davon abraten.

So, nun hatte ich etlichen Emailverkehr mit verschiedensten Sachbearbeitern, komischerweise wurde ich dann auch an einen anderen Arbeitsberater weitergereicht, mit dem ich dann die weitere Vorgehensweise beriet.
Er hat mir gesagt, ich soll meine Selbstständigkeit vom Finanzamt ruhen lassen, mich arbeitslos melden, den Gründungszuschuss beantragen, mich wieder in die Selbstständigkeit abmelden und beim Finanzamt wieder selbstständig melden. Nach weiteren etlichen email Verkehr, hab ich dann letztendliche diese meiner Meinung nach tierischst umständliche Möglichkeit genutzt und den ganzen Kram an und abgemeldet. Endlich hatte ich den Antrag auf Gründungszuschuss. Nun ging alles los, Businessplan erstellen, Termin beim Steuerberater usw....ist ja alles mit nem gewissen Zeitaufwand verbunden. Letztendlich alles fein fertig gemacht und hingeschickt. Nach 2 Wochen erhalte ich den Brief das der Gründungszuschuss abgelehnt wurde, weil ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hätte. Und das stimmt sogar. Zu dem Zeitpunkt wo ich das erste mal arbeitslos gemeldet war und den Gründungszuschuss schon beim ersten Arbeitsberatergespräche nach dem Studium bekommen wollte. Hatte ich noch Anspruch. ca. einen Monat später, nachdem ich mich wieder arbeitslos melden musste um den Gründungszuschuss zu erlangen, hatte ich schon garkeinen Anspruch mehr, da die 4 Jahre quasie mit dem einen Monat rum wahren. Dabei hab ich wirklich mehrmals nachgefragt ob ich alle Bedingungen für den Gründungszuschuss erfülle.
Letztendlich habe ich wirklich alles umsonst gemacht und mein Businessplan und meine ganze Arbeit musste nichmal angeschaut werden.

Nun meine Frage, wie sieht die Rechtslage aus, was würdet ihr mir in meinem Fall raten. Auf jedenfall werde ich mich so nicht zufrieden geben. Meiner Meinung nach ist es Fehlberatung. Zudem ist das Arbeitsamt da um mich richtig zu informieren. Und gerade der Arbeitsberater hat doch alle meine Daten im System, ihm muss doch aufgefallen sein das in der Zeit des email Verkehrs die 4Jahre mittlerweile rum sind......


So ich hoffe jemand hat sich Zeit genommen alles zu lesen und kann mir helfen. Danke
impression
 
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Re: Gründungszuschuss, nur Probleme

Beitragvon mgb-consulting am 22.03.2011, 06:50

Hallo ...

die Rechtslage steht im Gesetz... Sie haben einen Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn Sie Leistungen nach ALG-1 beziehen und einen Restanspruch von noch mindestens 90 Tagen auf ALG-1 haben.

Ist dies nicht erfüllt, so haben Sie keinen Anspruch mehr!

Man könnte es nun über den Vorgesetzten des Sachbearbeiters versuchen und sich auf eine Falschinformation berufen... aber mal ganz im Vertrauen... Sie haben studiert, sollten daher wissen, wie man sich Informationen beschafft, und hatten einen Restanspruch von 190 Tagen.

In 100 von diesen 190 Tagen haben Sie es nicht geschafft, die Anspruchsvoraussetzungen für den Gründungszuschuss ausfindig zu machen, über den tausende von Beiträgen im Internet herumschwirren und über den die Arbeitsagentur wirklich gute Informationsbroschüren hat.

Dies sind Informationen, die Sie binnen einer halben Stunde hätten ausfindig machen können, wenn Ihnen ernsthaft Etwas daran gelegen hätte.

Wenn ich vor diesem Hintergrund eine nachgereichte Planung im Hinblick auf eine Befürwortung des Gründungszuschusses würde bewerten müssen, dann würde ich den Gründungszuschuss wegen mangelnder kaufmännischer Fähigkeit versagen!

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Gründungszuschuss, nur Probleme

Beitragvon impression am 22.03.2011, 10:35

Hi,

ich hatte leider keine 100 Tage Zeit um mich entsprechend zu erkundigen. Ich hab mich nach dem Studium arbeitslos gemeldet und wollte mich anschließend gleich selbstständig machen, da ich schon erste Auftragsgeber ausmachen konnte, welche mir schon relativ zeitnah einen Auftrag anbieten konnten. Daher musste alles relativ schnell gehen und zur Selbstständigkeit gehört ja nich nur der Gründungszuschuss, um den ich mich kümmern musste. Daher hatte ich ja auch ein Beratungsgespräch, in dem Vertrauen, dass mir die entsprechenden Informationen von der Agentur für Arbeit übermittelt werden. Aber es geht jetzt auch nicht darum das ich mich hier im Forum rechtfertige.

Mich würde daher nach wie vor die rechtliche Lage interessieren. Reicht es in meinem Fall aus auf Fehlberatung zu plädieren? Oder könnten noch andere Faktoren eine große Rolle spielen, welche ich noch erwähnen sollte.
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Re: Gründungszuschuss, nur Probleme

Beitragvon TobyDdorf am 22.03.2011, 17:32

@impression

Willkommen in der Realität. Der Staat sagt - der Bürger ist mündig und in der Lage sich selbst zu informieren - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... und auch nicht davor mögliche Ansprüche zu verlieren. Im Prinzip läuft der Hase also so:
Der Bürger ist Antragsteller, die Mitarbeiter der Behörden sind lediglich Prüfer dieser Anträge und geben allenfalls Anregungen - entschieden wird dann aber wiederum in der Regel erst, nachdem dazu (zur Anregung) dann ein Antrag vorliegt. Entscheidend sind die entsprechenden Gesetze und Verordnungen.

Als erstes solltest Du einen Antrag auf ALG II stellen, denn laut Deinen Ausführungen ruht Deine Selbständigkeit und da Du keinen Anspruch auf ALG I mehr hast, solltest Du zusehen, dass überhaupt etwas in die Kasse kommt.

Da wir hier aber eh keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen können/dürfen (für eine genaue Prüfung des Sachverhalts müsste man detaillierte Infos haben), empfehle ich Dir den Gang zur Rechtspflegestelle (Amtsgericht). Nimm Deinen Personalausweis, den Ablehnungsbescheid und -da Du noch keinen Hartz IV Bescheid hast- vorsichtshalber die letzten 3 Kontoauszüge mit. Dort beantragst Du Beratungshilfe (da ja Hartz IV ansteht dürfte dies kein Problem darstellen; fülle vorher KEIN Formular aus, die Mitarbeiter machen das alles für Dich; gewusst wie; gelle;)), dackelst anschließend mit dem Beratungsschein zu einem (Fach)anwalt Deiner Wahl und wirst über Deine rechtliche Situation aufgeklärt. Sollte der RA zu einer Klage raten, so kannst Du über diesen Prozesskostenhilfe beantragen (die ggf. bei einem Prozessverlust zurückgezahlt werden muss...der RA wird Dich auf Deine Nachfrage darüber unterrichten). Denk daran, dass Du den RA vor der Durchführung des Gesprächs darauf hinweist, dass Du seine Dienste nur im Rahmen der gewährten Beratungshilfe in Anspruch nehmen kannst (dann ist formal alles korrekt).

Infos zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellscha ... l_doc.html

Bei Fragen fragen.
TobyDdorf
 
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Re: Gründungszuschuss, nur Probleme

Beitragvon Phaser am 22.03.2011, 19:03

Hallo zusammen,

also ich kann mich MGB-Consulting nur anschließen. Sie wollen Unternehmer werden!!! Sie sind kein Verbraucher mehr, wo es so was noch wie die Schutzglocke gibt. Sie sind für alle Ihre Handlungen voll Verantwortlich.

Aber das nur am Rande. Haben Sie irgendeine von Ihren Aussagen schriftlich von der Agentur für Arbeit erhalten??? Wahrscheinlich nein, und damit läßt sich die falsch Beratung schlecht nachweisen. :-(

Der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss entsteht bitte formal nur bei Leistungsanspruch. Da noch nicht feststand ob Leistungsanspruch besteht, besteht auch kein Anspruch auf Gründungszuschuss. Blöde Geschichte und ich kann ein wenig Ihren Ärger verstehen.

Aber Fakt ist auch immer wieder wenn ich als Berater darauf hinweise das die Leute bei der Agentur für Arbeit vieles sagen. Aber Sie Ihnen das nicht schriftlich geben. Glauben alle das der Sachbearbeiter mehr weiß, obwohl wir diesen Job schon seit Jahren machen und das täglich.

Ich gebe Ihnen mal einen Link http://www.koehlerundstraub.de/
Phaser
 
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